Ansprechpartner


Frau Kerstin Dickhoff

Geförderte Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge


Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
 


Fax
+49 3334 214-2406
Telefon
+49 3334 214-1406

Adresse
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Fax
+49 3535 46-3126
Telefon
+49 3535 46-3131
Hinweis
Zentrale Rufnummer/ Servicepoint

Adresse
Papendorfer Weg 1
14806 Bad Belzig
Adresse
Lankeweg 4
14513 Teltow
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr


Telefon
033841 91-0

Adresse
Marktplatz 2
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
03338 365105
Telefon
03338 365294

Häufig gestellte Fragen

In den vergangenen Jahren ist eine große Zahl von Menschen nach Deutschland gekommen, um Schutz vor Verfolgung und Gewalt zu suchen und einen Asylantrag zu stellen. Auch in den kommenden Jahren ist damit zu rechnen, dass Menschen zu uns kommen werden, um hier vorübergehend oder dauerhaft zu leben und Teil unserer Gesellschaft zu werden. Von der Einreise bis zur Entscheidung über die Anerkennung vergehen oft Monate. Diese Wartezeit, die oftmals in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder anderen Sammelunterkünften verbracht wird, soll durch eine sinnvolle und gemeinwohlorientierte Beschäftigung überbrückt werden. Flüchtlinge sollen mittels niedrigschwelliger Angebote in Arbeitsgelegenheiten an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Dabei können die Teilnehmenden die Grundregeln des gesellschaftlichen Lebens in unserem Land kennenlernen und auch Sprachkenntnisse erwerben. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum Gemeinwohl. Darüber hinaus können die in den Arbeitsgelegenheiten gewonnenen Erkenntnisse über die Fähigkeiten und Kenntnisse der Teilnehmenden später für weiterführende Maßnahmen zur Integration bzw. Arbeitsförderung genutzt werden.


Richtlinie des BMAS für das Arbeitsmarktprogramm „ Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen " vom 20. Juli 2016


Text Richtlinie