Dienstleistung
Fischereifahrzeug zur Aalfischerei löschen
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie die Abmeldung unverzüglich der zuständigen unteren Fischereibehörde melden.
Einrichtung
Landkreis Barnim - Fischereibehörde
Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung
Fax
+49 3334 2142523
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Telefon
+49 3334 2141523
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Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Fax
03301 601-80224
03301 601-80224
Telefon
03301 601-265
03301 601-265
Hinweis
Jagdwesen
Jagdwesen
Telefon
03301 601-245
03301 601-245
Hinweis
Fischerei/Jagd
Fischerei/Jagd
Telefon
03301 601-237
03301 601-237
Hinweis
Jagd/Fischerei
Jagd/Fischerei
E-Mail
Ansprechpartner
Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Servicezeiten
Jagdbehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fischereibehörde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Telefon
033841 91-0
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
- Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, muss dies der zuständigen unteren Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Fischereifahrzeug zur Aalfischerei abmelden).
- Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt, ab wann das Fischereifahrzeug für die Aalfischerei abgemeldet werden soll und machen Angaben zum Fischereifahrzeug.
- Die untere Fischereibehörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Verzeichnis.
Voraussetzungen
- Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.
- Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
- In der Abmeldung sind die Kontaktdaten, die Registriernummer, Zeitpunkt der Abmeldung des Fahrzeugs zur Aalfischerei und Angaben zum Fischereifahrzeug anzugeben.
- Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird aus dem Verzeichnis gelöscht.
Schlagwörter
Aalfischerei Fischereifahrzeug Aufgabe, Aalfischerei Fischereifahrzeug beenden, Aalfischerei Fischereifahrzeug aufgeben, Aalfischerei Fischereifahrzeug Abmeldung, Aalfischerei Fischereifahrzeug abmelden
Ausführliche Beschreibung
- Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, muss dies der zuständigen unteren Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Fischereifahrzeug zur Aalfischerei abmelden).
- Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt, ab wann das Fischereifahrzeug für die Aalfischerei abgemeldet werden soll und machen Angaben zum Fischereifahrzeug.
- Die untere Fischereibehörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Verzeichnis.
Voraussetzungen
- Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.
- Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
- In der Abmeldung sind die Kontaktdaten, die Registriernummer, Zeitpunkt der Abmeldung des Fahrzeugs zur Aalfischerei und Angaben zum Fischereifahrzeug anzugeben.
- Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird aus dem Verzeichnis gelöscht.
Schlagwörter
Aalfischerei Fischereifahrzeug Aufgabe, Aalfischerei Fischereifahrzeug beenden, Aalfischerei Fischereifahrzeug aufgeben, Aalfischerei Fischereifahrzeug Abmeldung, Aalfischerei Fischereifahrzeug abmelden