Dienstleistung
Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
Sie können Ihren Familiennamen ändern, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund haben.
Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Oranienburger Straße 2
16540 Hohen Neuendorf
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
03303 528-1000
03303 528-528
Helene-Lange-Straße 14
14469 Potsdam
14469 Potsdam
BITTE BEACHTEN SIE:
Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist nur nachvorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Mo
09:00 – 12:00 Uhr
Di
09:00 – 18:00 Uhr
Mi
09:00 – 12:00 Uhr
Do
09:00 – 16:00 Uhr
Fr
geschlossen
standesamt@rathaus.potsdam.de
neugeborene@rathaus.potsdam.de
urkundenstelle@rathaus.potsdam.de
sterbefaelle@rathaus.potsdam.de
namensaenderungsbehoerde@rathaus.potsdam.de
0331 2891735
0331 2891112
Einrichtung
Landkreis Barnim - Allgemeine Ordnung
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142408
+49 3334 2141408
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00
+49 3535 46-4448
+49 3535 46-4408
Sachbearbeiter/in Staatsangehörigkeitswesen
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
+49 3327 739346
+49 3327 739297
Einrichtung
Stadt Ludwigsfelde - Fachdienst Standesamt
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Dienstag (ohne Termin)
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag (nur mit Termin)
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
03378 827-124
03378 827-137
03378 827-213
Einrichtung
Stadt Premnitz - Fachbereich 2 - Standesamt
Gerhart-Hauptmann-Straße 3
14727 Premnitz
03386 259-129
Frau Steinwand
03386 259-210
Frau Donner
Einrichtung
Standesamt
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-3368
+49 355 612-3367
Einrichtung
Standesamt
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
- Montag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
- Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Die freien Trausamstage für 2025 und 2026 finden Sie unter Verfahrensablauf.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.
Der Gebührenrahmen beträgt 2,50 € - 1.050 €.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und kann bei der zuständigen Namensänderungsbehörde erfragt werden.
Ausführliche Beschreibung
Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
- beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
- ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
- ggf. Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
- ggf. Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
- Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
- Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.
Voraussetzungen
- Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
- wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
- wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
- nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
- nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Namensänderung reichen Sie schriftlich bei Ihrer Gemeinde oder dem Landkreis ein und fügen dem Antrag die notwendigen Nachweise hinzu.
Der Antrag wird von der zuständigen Namensänderungsbehörde geprüft.
Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.
Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob die beantragte Namensänderung erfolgt und eine Urkunde über die Namensänderung oder einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrags. Gleichzeitig erhalten Sie einen Bescheid darüber, welche Gebühren Sie zu zahlen haben.
Die zuständige Stelle veranlasst die Folgebeurkundung über die Namensänderung im Geburtenregister und im Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister. Sie benachrichtigt die für die Wohnung der betroffenen Person zuständige Meldebehörde von der Änderung oder Feststellung des Namens.
Formulare
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Entscheidung über den Antrag sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Großen kreisangehörigen Städte Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Falkensee, Oranienburg und Schwedt/Oder.
Der Antrag kann bei diesen Stellen oder bei den Wohnortgemeinden eingereicht werden.
Ansprechpunkt
Der Antrag kann bei der für die Entscheidung zuständigen Stelle (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Große kreisangehörige Stadt) oder bei Ihrer Wohnortgemeinde eingereicht werden.
Schlagwörter
Familienname, Nachname, Namensänderung, Geburtsname, Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Name
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall. Der Gebührenrahmen beträgt 2,50 € - 1.050 €.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und kann bei der zuständigen Namensänderungsbehörde erfragt werden.
Ausführliche Beschreibung
Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
- beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
- ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
- ggf. Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
- ggf. Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
- Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
- Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.
Voraussetzungen
- Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
- wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
- wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
- nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
- nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Namensänderung reichen Sie schriftlich bei Ihrer Gemeinde oder dem Landkreis ein und fügen dem Antrag die notwendigen Nachweise hinzu.
Der Antrag wird von der zuständigen Namensänderungsbehörde geprüft.
Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.
Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, ob die beantragte Namensänderung erfolgt und eine Urkunde über die Namensänderung oder einen Bescheid über die Ablehnung Ihres Antrags. Gleichzeitig erhalten Sie einen Bescheid darüber, welche Gebühren Sie zu zahlen haben.
Die zuständige Stelle veranlasst die Folgebeurkundung über die Namensänderung im Geburtenregister und im Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister. Sie benachrichtigt die für die Wohnung der betroffenen Person zuständige Meldebehörde von der Änderung oder Feststellung des Namens.
Formulare
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Entscheidung über den Antrag sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Großen kreisangehörigen Städte Eberswalde, Eisenhüttenstadt, Falkensee, Oranienburg und Schwedt/Oder.
Der Antrag kann bei diesen Stellen oder bei den Wohnortgemeinden eingereicht werden.
Ansprechpunkt
Der Antrag kann bei der für die Entscheidung zuständigen Stelle (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Große kreisangehörige Stadt) oder bei Ihrer Wohnortgemeinde eingereicht werden.