Dienstleistung
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung
Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).
Einrichtung
Bürgerbüro
Bahnhofstraße 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Karl-Marx-Str. 69
03044 Cottbus/Chóśebuz
Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das
- hier online oder
- telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr
- bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 355 612-4788
Einrichtung
Führerscheinstelle
Hegelstraße 23a
15517 Fürstenwalde/Spree
Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr
03361 599-3050
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr
Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung und ersparen Sie sich Wartezeit.
+49 3334 2142466
+49 3334 2141466
Einrichtung
Landkreis Oberhavel - Führerscheinstelle
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Montag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
03301 601-5900
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr
Die Wartemarkenausgabe endet 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit.
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Bearbeitungsdauer
Die Herstellung des FQN erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Nachweises können Sie beantragen, dass dieser Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH.
Ausführliche Beschreibung
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.
Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.
Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.
Der FQN wird ausgestellt über den
- Erwerb der Grundqualifikation,
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
- Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)
Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- gültiger Führerschein
- Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
- gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
- gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
- Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
- Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
- Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes (Landkreis bzw. der kreisfreie Stadt)
Ansprechpunkt
Fahrerlaubnisbehörde
Schlagwörter
D-Klassen, Führerschein, Ausstellung, Berufskraftfahrer, Schlüsselzahl 95, Beschleunigte Grundqualifikation, Fahrerlaubnis, Berufskraftfahrerin, C-Klassen, Fahrerqualifizierungsnachweis, Weiterbildung, Gewerbliche Nutzung, FQN, Grundqualifikation
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Bearbeitungsdauer
Die Herstellung des FQN erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Nachweises können Sie beantragen, dass dieser Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH.
Ausführliche Beschreibung
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.
Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.
Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.
Der FQN wird ausgestellt über den
- Erwerb der Grundqualifikation,
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
- Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)
Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- gültiger Führerschein
- Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
- gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
- gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
- Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
- Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
- Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes (Landkreis bzw. der kreisfreie Stadt)
Ansprechpunkt
Fahrerlaubnisbehörde