Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" beantragen. Beim Autofahren vor Ihrem 18. Geburtstag muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.


Adresse
Hegelstraße 23a
15517 Fürstenwalde/Spree
Servicezeiten

Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr


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03361 599-3050

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Am Markt 1
16225 Eberswalde
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Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr

Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung und ersparen Sie sich Wartezeit.


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+49 3334 2142466
Telefon
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Online-Terminvereinbarung
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Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Servicezeiten

Die persönliche Antragstellung erfolgt nur noch über Terminvergabe.

Für dringende Fälle (Verlust, Verlängerung CE, DE, Personenbeförderung mit zeitnahem Ablaufdatum) kann eine Antragstellung Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr – 09.00 Uhr ohne Termin erfolgen.


Telefon
+49 35341 97-7620

Online-Terminvereinbarung
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr

Die Wartemarkenausgabe endet 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit.


Telefon
033841 91-0

Häufig gestellte Fragen

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben,
  • Sie auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten haben und
  • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

  • ein Bußgeld,
  • ein Punkt im Fahreignungsregister,
  • die Verlängerung der Probezeit und
  • die Anordnung eines Aufbauseminars.

  • Nachweis über bestehende Fahrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
  • gegebenenfalls: aktuelle Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson

für Bewerber:

•        Bei Erweiterung: Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis

•        Mindestalter 17 Jahre (Antragstellung 6 Monate vorher möglich)

•        ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

•        Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B

•        erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung

für Begleitpersonen:

•        Vollendung des 30. Lebensjahres

•        Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren

•        zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)


Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.


Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein


Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Führerschein mit 17, Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerschein auf Probe, Begleitetes Fahren, BF 17