Dienstleistung
Fahrerlaubnis Ersterteilung
Möchten Sie in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen, brauchen Sie eine entsprechende Fahrerlaubnis.
Einrichtung
Bürgerbüro
Bahnhofstraße 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Karl-Marx-Str. 69
03044 Cottbus/Chóśebuz
Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das
- hier online oder
- telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr
- bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 355 612-4788
Einrichtung
Gemeinde Schwielowsee - Meldewesen
Potsdamer Platz 9
14548 Schwielowsee
Rathaus Ferch
Montag 9:00–12:00 Uhr
Dienstag 9:00–12:00 und 13:00–18:00 Uhr
Donnerstag 9:00–12:00 Uhr
Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung
Bürgerbüro Caputh
Straße der Einheit 3
Montag 13:00–18:00 Uhr
Telefon 033209 21455
Bürgerbüro Geltow
Caputher Chaussee 3
Donnerstag 13:00–18:00 Uhr
Telefon 03327 567623
Einrichtung
Kreisordnungsbehörde
Hegelstraße 23a
15517 Fürstenwalde/Spree
Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr
03361 33054
03361 599-1320
Einrichtung
Landkreis Barnim - Fahrerlaubnisangelegenheiten
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 9 - 18 Uhr
sonst nach Vereinbarung
+49 3334 2142466
+49 3334 2141466
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Die persönliche Antragstellung erfolgt nur noch über Terminvergabe.
Für dringende Fälle (Verlust, Verlängerung CE, DE, Personenbeförderung mit zeitnahem Ablaufdatum) kann eine Antragstellung Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr – 09.00 Uhr ohne Termin erfolgen.
+49 35341 97-7620
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr
Die Wartemarkenausgabe endet 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit.
033841 91-0
Einrichtung
Stadt Ludwigsfelde - Fachdienst Bürgerservice
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Sprechzeiten, ohne Terminbuchung:
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Sprechzeiten, nur mit vorheriger Terminbuchung:
Montag
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag
10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 19:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
03378 827-124
03378 827-142
03378 827-143
03378 827-144
03378 827-140
03378 827-141
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
- Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: Frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters
- Ablegung Theoretische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfungsauftrags bei der Technischen Prüfstelle, da sonst der Prüfauftrag verfällt
- Ablegen Praktische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung
Welche Gebühren fallen an?
Antragsgebühren:
- bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: EUR 43,40
- bei Erteilung als "Begleitetes Fahren mit 17": Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Begleitpersonenbei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit (Klassen AM, L, T): EUR 42,60
Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen.
Hinweis: Je nach Bundesland können Abweichungen von den Gebühren auftreten, bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Bearbeitungsdauer
Variiert stark zwischen Fahrerlaubnisbehörden. Bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen dauert es indes nur 24 Stunden bis maximal eine Woche bis zur Erteilung des Prüfauftrages an die Technische Prüfstelle, soweit keine Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Ausführliche Beschreibung
Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Spätere Erweiterungen Ihrer Fahrerlaubnis bauen hierauf auf.
Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.
Ihre Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.
Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).
Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.
Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die zuständige Stelle prüft anschließend, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Liegen keine Bedenken vor, wird die Technische Prüfstelle mit der Prüfung Ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beauftragt.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung muss mindestens ein Monat Abstand liegen.
Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Hinweis: Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die
- mindestens 30 Jahre alt ist,
- seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
- maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Hinweis: In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können Jugendliche den Mopedführerschein bereits mit 15 Jahren erwerben.
Erforderliche Unterlagen
Für alle Klassen:
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
- aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule
Zusätzlich für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
Zusätzlich für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens), bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
- Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung), bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- Führungszeugnis Belegart "O"
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung (Funktions- und Leistungstest)
Zusätzlich für die Klasse B beim "Begleiteten Fahren mit 17":
- Kopie des Personalausweises aller Begleitpersonen (beidseitig)
- Kopie des Führerscheins aller Begleitpersonen (beidseitig)
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- Erste Hilfe leisten können und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:
- Klassen AM, A1, L und T: 16 Jahre (AM auch 15 Jahre in den Ländern des Modellversuchs)
- Klasse B: 18 Jahre
- Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre
- Klassen A2, B, BE, C1, C1E: 18 Jahre
- Klassen D1, D1E, C, CE: 21 Jahre
- direkter Zugang Klasse A, Klassen D und DE: 24 Jahre
Verfahrensablauf
Ihre gewünschte Fahrerlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.
-
Den Antrag zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland
- bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde,
- bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt oder
- bei einer sonstigen nach Landesrecht zuständige Behörde/Stelle beantragen.
- Bei Antragstellung müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.
- Anschließend ermittelt die Fahrerlaubnisbehörde, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb Sie den Antrag mit Beginn der Fahrschulausbildung stellen sollten.
- Muss nur noch die erforderliche Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden, wird die Herstellung eines Führerscheins bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben. Die zuständige Technische Prüfstelle wird mit der Durchführung ihrer Prüfung beauftragt. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie ein Jahr Zeit die Prüfung abzulegen.
-
Nachdem Sie sowohl die theoretische als auch die gegebenenfalls erforderliche praktische Prüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie den Kartenführerschein
- entweder direkt von Ihrem Prüfer,
- von der Fahrerlaubnisbehörde oder
- von der Bundesdruckerei. Bis Sie den Kartenführerschein erhalten, bekommen Sie von Ihrem Prüfer einen vorläufigen Führerschein.
Hinweis: Bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis wird diese mit Ausnahme der Klassen AM, L und T auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Begehen Sie während der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten), die in das Fahreignungsregister einzutragen sind, ordnet Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Die praktische Prüfung müssen Sie am Ort des Hauptwohnsitzes oder am Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle ablegen. Für eine Verlegung des Prüfortes müssen Nachweise vorgelegt werden. Der Antrag hierfür kann in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat StV11
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
Telefon: 030 18300-0
E-Mail:
poststelle@bmvi.bund.de
Ansprechpunkt
Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis: Frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters
- Ablegung Theoretische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfungsauftrags bei der Technischen Prüfstelle, da sonst der Prüfauftrag verfällt
- Ablegen Praktische Prüfung: Binnen zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung
Welche Gebühren fallen an?
Antragsgebühren:
- bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: EUR 43,40
- bei Erteilung als "Begleitetes Fahren mit 17": Gebühren sind abhängig von der Anzahl der Begleitpersonenbei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit (Klassen AM, L, T): EUR 42,60
Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen.
Hinweis: Je nach Bundesland können Abweichungen von den Gebühren auftreten, bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Bearbeitungsdauer
Variiert stark zwischen Fahrerlaubnisbehörden. Bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen dauert es indes nur 24 Stunden bis maximal eine Woche bis zur Erteilung des Prüfauftrages an die Technische Prüfstelle, soweit keine Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Ausführliche Beschreibung
Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Spätere Erweiterungen Ihrer Fahrerlaubnis bauen hierauf auf.
Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.
Ihre Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.
Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).
Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.
Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die zuständige Stelle prüft anschließend, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Liegen keine Bedenken vor, wird die Technische Prüfstelle mit der Prüfung Ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beauftragt.
Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung muss mindestens ein Monat Abstand liegen.
Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.
Hinweis: Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die
- mindestens 30 Jahre alt ist,
- seit fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und
- maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.
Hinweis: In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können Jugendliche den Mopedführerschein bereits mit 15 Jahren erwerben.
Erforderliche Unterlagen
Für alle Klassen:
- gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
- aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
- Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
- Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule
Zusätzlich für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:
- Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
Zusätzlich für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Augenärztliches Gutachten (Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens), bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
- Ärztliches Gutachten (Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung), bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- Führungszeugnis Belegart "O"
- Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung (Funktions- und Leistungstest)
Zusätzlich für die Klasse B beim "Begleiteten Fahren mit 17":
- Kopie des Personalausweises aller Begleitpersonen (beidseitig)
- Kopie des Führerscheins aller Begleitpersonen (beidseitig)
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
- Erste Hilfe leisten können und
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:
- Klassen AM, A1, L und T: 16 Jahre (AM auch 15 Jahre in den Ländern des Modellversuchs)
- Klasse B: 18 Jahre
- Klasse B, BE bei "Begleitetem Fahren ab 17": 17 Jahre
- Klassen A2, B, BE, C1, C1E: 18 Jahre
- Klassen D1, D1E, C, CE: 21 Jahre
- direkter Zugang Klasse A, Klassen D und DE: 24 Jahre
Verfahrensablauf
Ihre gewünschte Fahrerlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.
-
Den Antrag zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland
- bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde,
- bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt oder
- bei einer sonstigen nach Landesrecht zuständige Behörde/Stelle beantragen.
- Bei Antragstellung müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.
- Anschließend ermittelt die Fahrerlaubnisbehörde, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb Sie den Antrag mit Beginn der Fahrschulausbildung stellen sollten.
- Muss nur noch die erforderliche Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden, wird die Herstellung eines Führerscheins bei der Bundesdruckerei in Auftrag gegeben. Die zuständige Technische Prüfstelle wird mit der Durchführung ihrer Prüfung beauftragt. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie ein Jahr Zeit die Prüfung abzulegen.
-
Nachdem Sie sowohl die theoretische als auch die gegebenenfalls erforderliche praktische Prüfung erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie den Kartenführerschein
- entweder direkt von Ihrem Prüfer,
- von der Fahrerlaubnisbehörde oder
- von der Bundesdruckerei. Bis Sie den Kartenführerschein erhalten, bekommen Sie von Ihrem Prüfer einen vorläufigen Führerschein.
Hinweis: Bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis wird diese mit Ausnahme der Klassen AM, L und T auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Begehen Sie während der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten), die in das Fahreignungsregister einzutragen sind, ordnet Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.
Formulare
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Die praktische Prüfung müssen Sie am Ort des Hauptwohnsitzes oder am Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle ablegen. Für eine Verlegung des Prüfortes müssen Nachweise vorgelegt werden. Der Antrag hierfür kann in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat StV11
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
Telefon: 030 18300-0
E-Mail: poststelle@bmvi.bund.de
Ansprechpunkt
Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.