Dienstleistung
Fahrerkarte Ersatz wegen Verlust
Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte ist verloren gegangen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen.
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr
Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung und ersparen Sie sich Wartezeit.
+49 3334 2142466
+49 3334 2141466
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Die persönliche Antragstellung erfolgt nur noch über Terminvergabe.
Für dringende Fälle (Verlust, Verlängerung CE, DE, Personenbeförderung mit zeitnahem Ablaufdatum) kann eine Antragstellung Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr – 09.00 Uhr ohne Termin erfolgen.
+49 35341 97-7620
Einrichtung
Landkreis Oberhavel - Führerscheinstelle
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Montag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
03301 601-5900
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr
Die Wartemarkenausgabe endet 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit.
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Variiert zwischen den Fahrerlaubnisbehörden. Bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen dauert die Bearbeitung bis maximal 8 Arbeitstage.
Nach Antragstellung und Prüfung stellt die zuständige Behörde Ihre Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen aus.
Bearbeitungsdauer: 8 Werktage
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist:
7 Werktage
Welche Gebühren fallen an?
Land Brandenburg:
Verwaltungsgebühr ab 29.00 EUR bis 63.00 EUR
Ausführliche Beschreibung
Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.
Wenn Sie als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte verloren haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.
Ab dem Zeitpunkt des Verlustes dürfen Sie bis zum Erhalt der Ersatz-Fahrerkarte für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren. Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen.
Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die abhanden gekommene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne.
Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert die bisherige Karte ihre Gültigkeit. Sollten Sie diese doch noch einmal wiederfinden, müssen Sie die Fahrerkarte der zuständigen Stelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgeben. Sie dürfen sie nicht weiterverwenden.
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ersatz-Fahrerkarte
- Identitätsnachweis
-
gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
- Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
- Nachweis über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
- schriftliche Erklärung über den Verlust
- die ausstellende Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass der Inhaber der Fahrerkarte eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass und aus welchen Gründen er die Fahrerkarte nicht zurückgeben kann
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
Formulare
Land Brandenburg:
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zuständige Stelle
Örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Schlagwörter
Führerschein, Fahrpersonal, Fahrerlaubnis, Gewerblicher Transport, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiber, Güterverkehr, Fahrerdokumente, Kraftfahrer, Kontrollgerät, Personenbeförderung, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, FKR, Güterbeförderung, Kontrollgerätekarten, Kraftfahrt-Bundesamt
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Variiert zwischen den Fahrerlaubnisbehörden. Bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen dauert die Bearbeitung bis maximal 8 Arbeitstage.
Bearbeitungsdauer: 8 Werktage
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Land Brandenburg:
Verwaltungsgebühr ab 29.00 EUR bis 63.00 EUR
Ausführliche Beschreibung
Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.
Wenn Sie als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte verloren haben, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.
Ab dem Zeitpunkt des Verlustes dürfen Sie bis zum Erhalt der Ersatz-Fahrerkarte für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren. Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen.
Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die abhanden gekommene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne.
Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert die bisherige Karte ihre Gültigkeit. Sollten Sie diese doch noch einmal wiederfinden, müssen Sie die Fahrerkarte der zuständigen Stelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgeben. Sie dürfen sie nicht weiterverwenden.
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ersatz-Fahrerkarte
- Identitätsnachweis
-
gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
- berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
- Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
- Nachweis über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
- schriftliche Erklärung über den Verlust
- die ausstellende Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass der Inhaber der Fahrerkarte eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass und aus welchen Gründen er die Fahrerkarte nicht zurückgeben kann
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
- Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.
Formulare
Land Brandenburg:
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Zuständige Stelle
Örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde