Dienstleistung
Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung
Wird eine Teilbaugenehmigung erteilt, können die Bauarbeiten für einzelne Bauteile vor Abschluss des gesamten Baugenehmigungsverfahrens begonnen werden.
Einrichtung
Bau- Ordnungsrecht
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
033205 598-50
033205 598-63
033205 598-64
033205 598-63
033205 598-64
Einrichtung
Fachbereich 63 - Bauordnung
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-4303
+49 355 612-4315
Peter Nitschke, Fachbereichsleiter Bauordnung
Einrichtung
Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt
Eisenbahnstraße 37
16225 Eberswalde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung
+49 3334 2142360
+49 3334 2141360
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
03301 601-80519
03301 601-3611
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag nach Vereinbarung
Montags und mittwochs sind die Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichbar.
Beachten Sie bitte, dass der Einlass in das Gebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung gestattet wird.
03328 318458
03328 318368
03328 318441
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von sechs Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.
Welche Gebühren fallen an?
- 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
- für den Teil des Bauvorhabens, der Inhalt der Teilbaugenehmigung ist
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Monat
Ausführliche Beschreibung
Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile.
Dies kann insbesondere bei große und aus mehreren Gebäuden bestehenden Bauvorhaben sinnvoll sein.
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind die für die Entscheidung über den Inhalt der Teilbaugenehmigung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.
§ 3 Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV)
Voraussetzungen
Der Erteilung der Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben steht nichts entgegen. Der beantragte Teil des Bauvorhabens ist selbstständig ausführbar.
Verfahrensablauf
Beantragung der Teilbaugenehmigung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
Zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
Schlagwörter
Garage abreißen, Gartenlauben, verfahrensfreies Bauvorhaben, Garage errichten, Gartenlaube errichten, Bauberatung, Carport, Carport errichten, Carport bauen, Gartenlaube bauen, Gartenlaube, Garage, Garage bauen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von sechs Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.
Welche Gebühren fallen an?
- 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
- für den Teil des Bauvorhabens, der Inhalt der Teilbaugenehmigung ist
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Monat
Ausführliche Beschreibung
Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile.
Dies kann insbesondere bei große und aus mehreren Gebäuden bestehenden Bauvorhaben sinnvoll sein.
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind die für die Entscheidung über den Inhalt der Teilbaugenehmigung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.
§ 3 Brandenburgische Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV)
Voraussetzungen
Der Erteilung der Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben steht nichts entgegen. Der beantragte Teil des Bauvorhabens ist selbstständig ausführbar.
Verfahrensablauf
Beantragung der Teilbaugenehmigung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.
Zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt