Wenn Sie angeln oder fischen möchten, müssen Sie vorher die Fischereiabgabe entrichten.


Adresse
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz

Fax
+49 355 612-132704
Telefon
+49 355 612-2750
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Stephan Böttcher, Fachbereichsleiter Umwelt und Natur
Telefon
+49 355 612-2755
Hinweis
Sekretariat

Adresse
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

BITTE BEACHTEN SIE: 

Eine persönliche Vorsprache in der Behörde ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Mo

geschlossen

Di

09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mi

geschlossen

Do

09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Fr

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Allg.Ordnungsangelegenheiten@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289841748
Telefon
0331 2891748

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Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142523
Telefon
+49 3334 2141523

Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

Fax
+49 3535 46-4448
Telefon
+49 3535 46-4404
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Telefon
+49 3535 46-4419
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Telefon
+49 3535 46-4458
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr


Fax
03301 601-80224
Telefon
03301 601-265
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Jagdwesen
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03301 601-245
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Fischerei/Jagd
Telefon
03301 601-237
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Jagd/Fischerei

Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel
Servicezeiten

Jagdbehörde

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fischereibehörde

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr


Telefon
033841 91-0

Adresse
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

sowie telefonischer Vereinbarung


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03562 986-17088
Telefon
03562 986-17001

Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

allgemeine Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!


Fax
03984 70-4099
Hinweis
zentrales Fax
Telefon
03984 70-0
Hinweis
Vermittlung

Häufig gestellte Fragen

Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: 2,50 EUR

- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR

- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR


In Brandenburg muss für jedes Jahr die Fischereiabgabe bezahlt werden, um angeln zu dürfen. Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahren fallen für ein Jahr 2,50 EUR an. Für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben fallen pro Kalenderjahr  12,00 EUR Fischereiabgabe an. Die Fischereiabgabe kann auch für fünf Kalenderjahre bezahlt werden. In dem Fall beträgt die Fischereiabgabe 40,00 EUR .

Die Fischereiabgabemarken sind vor Beginn des Angelns oder Fischens in eine ausgefüllte Nachweiskarte einzukleben. Die Marken können bei den Gemeinden, bei ausgewählten Verbänden und Läden, sowie über ein Pilotprojekt unter www.angelkarten.com erworben werden.

Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.

Die Fischereiabgabe ist unaufgefordert zu bezahlen, unabhängig ob die Fischereiabgabe für ein oder für fünf Kalenderjahre bezahlt wird.


Nachweiskarte ausgefüllt mit Name, Vorname und Adresse


Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.

Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.


- Formulare: Keine

- Onlineverfahren möglich: Ja

- Schriftform erforderlich: Nein

- Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Weitere Informationen zum Thema Fischerei und Angeln in Brandenburg finden Sie auf der Internetseite der obersten Fischereibehörde.


https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/weitere-verzeichnisse/verzeichnisliste/~fischereibehoerde-oberste

Zuständig sind die unteren Fischereibehörden der Landkreise / kreisfreien Städte


untere Fischereibehörden

Angelabgabe, Angelkarte, Fischereiabgabe, Fischereimarke, Angelmarke