Dienstleistung
Elektroschrott Entsorgung
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Berliner Str. 135 (Haus F)
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Di
09:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 16:00 Uhr
abfallberatung@rathaus.potsdam.de
abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de
0331 289843798
0331 2893799
0331 2891796
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-3670
Berliner Straße 6
03046 Cottbus/Chóśebuz
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-132903
+49 355 612-2723
Jens-Uwe Seidler Servicebereichsleiter Abfallwirtschaft, Entsorgungsanlagen, Stadtreinigung, Beleuchtung
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
- keine
Ergänzung Land Brandenburg:
Keine bei Abgabe im Handel (Stationär oder Online) oder am Wertstoffhof des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Bei Abholung von Elektroaltgeräten durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Gebühren entstehen.
Ausführliche Beschreibung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.
Voraussetzungen
Ergänzung Land Brandenburg:
Handel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet (Endnutzer sollten sich vorab über Rücknahmepflichten informieren)
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Rechtsbehelf ist dem jeweiligen Gebührenbescheid zu entnehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaf
Schlagwörter
Rücknahme, Wertstoff, Abfall, Elektromüll, Altgeräte, Müll, Elektroschrott, Sondermüll, Sonderabfall, Produktverantwortung, Wertstoffhof, Sonderabfälle, E-Schrott, Elektronikschrott
Welche Gebühren fallen an?
- keine
Ergänzung Land Brandenburg:
Keine bei Abgabe im Handel (Stationär oder Online) oder am Wertstoffhof des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Bei Abholung von Elektroaltgeräten durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Gebühren entstehen.
Ausführliche Beschreibung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.
Voraussetzungen
Ergänzung Land Brandenburg:
Handel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet (Endnutzer sollten sich vorab über Rücknahmepflichten informieren)
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Rechtsbehelf ist dem jeweiligen Gebührenbescheid zu entnehmen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaf