Dienstleistung
Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen
Einrichtung
Fachbereich 53 - Gesundheit
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-3504
+49 355 612-3215
Christiane Glosemeyer, Amtsärztin
(Haus P, 2. Etage)
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Terminsprechstunde nach telefonischer Vereinbarung
oegd.Zaed@rathaus.potsdam.de
0331 289842431
0331 2892404
0331 2892402
Einrichtung
Landkreis Barnim - Gesundheitsamt
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142601
+49 3334 2141601
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
Termine können individuell vereinbart werden.
+49 3535 46-3122
Fax
03531 502-6442
Zahnärztlicher Dienst
Berliner Straße 35 - 37
16515 Oranienburg
Dienstag
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-80379
03301 601-3766
Team Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
03301 601-3764
Team Zahnärztlicher Dienst
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Steinstraße 14
14801 Bad Belzig
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Lankeweg 4
14513 Teltow
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Ausführliche Beschreibung
Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.
Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Erforderliche Unterlagen
Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)
Verfahrensablauf
Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.
Die Untersuchungen erfolgen jährlich.
Formulare
keine
Zuständige Stelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Schlagwörter
Fehlstellung von Zähnen, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, zahnärztlicher Dienst, Zahnschäden
Welche Gebühren fallen an?
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Ausführliche Beschreibung
Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.
Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Erforderliche Unterlagen
Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)
Verfahrensablauf
Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.
Die Untersuchungen erfolgen jährlich.
Formulare
keine
Zuständige Stelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte