Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen


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Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

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+49 355 612-3504
Telefon
+49 355 612-3215
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Christiane Glosemeyer, Amtsärztin

Adresse
(Haus P, 2. Etage)
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

 Terminsprechstunde nach telefonischer Vereinbarung



oegd.Zaed@rathaus.potsdam.de
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0331 289842431
Telefon
0331 2892404
Telefon
0331 2892402

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Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung


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+49 3334 2142601
Telefon
+49 3334 2141601

Adresse
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
Servicezeiten

Termine können individuell vereinbart werden.


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+49 3535 46-3122
Hinweis
Fax
Telefon
03531 502-6442
Hinweis
Zahnärztlicher Dienst

Adresse
Berliner Straße 35 - 37
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag
13.00 - 16.00 Uhr


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03301 601-80379
Telefon
03301 601-3766
Hinweis
Team Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Telefon
03301 601-3764
Hinweis
Team Zahnärztlicher Dienst

Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Steinstraße 14
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Adresse
Lankeweg 4
14513 Teltow

Telefon
033841 91-0

Häufig gestellte Fragen

Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.


Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es, 

  • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
  • die Mundhygiene zu verbessern
  • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
  • Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.  

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.

Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.

Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.


Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)


Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.

Die Untersuchungen erfolgen jährlich.


Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte


Fehlstellung von Zähnen, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, zahnärztlicher Dienst, Zahnschäden