Fördermöglichkeiten des Breiten- und Freizeitsports im Land Brandenburg für eingetragene Sportvereine


Adresse
Paul-Lincke-Platz 1
19322 Wittenberge

Fax
03877 9291-69
Telefon
03877 9291-61

Adresse
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Die Mitarbeiter des Bereiches Sport und Bewegung sind von Montag bis Freitag telefonisch und / oder per Mail erreichbar und beraten Sie gern.



BereichSport@rathaus.potsdam.de
Telefon
0331 2891843

Adresse
Papendorfer Weg 1
14806 Bad Belzig
Servicezeiten

Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag nach Vereinbarung


Telefon
033841 910

Adresse
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Fax
0331 27548-4906
Telefon
0331 866-0

Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Dienstag: 7:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12.00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr


Adresse
Schillerstraße 58
15738 Zeuthen
Servicezeiten

Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Fax
+49 33762 753501
Telefon
+49 33762 753507

Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Adresse
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Servicezeiten

Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr

Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
033205 598-50
Telefon
033205 598-15
Telefon
033205 598-15

Adresse
Marktplatz 2
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
03338 365105
Telefon
03338 365286

Häufig gestellte Fragen

Antragsfristen mindestens 6 Wochen vor Maßnahme


Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) sagt: „Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt.

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus.

Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.


Antragsunterlagen des Antragstellers (Satzung, Finanzplan, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug)


Sportverein im Land Brandenburg, vollständige Antragsunterlagen


Antragstellung im MBJS, Antragsprüfung, Bescheiderteilung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis


Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung

Onlineverfahren möglich: z. Z. nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Abteilung 2, Referat 24


Sportvereine, Sportförderung, Sportveranstaltungen, Freizeitsport, Sport