Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.


Adresse
Berliner Str. 135 (Haus F)
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Di

09:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 16:00 Uhr



abfallberatung@rathaus.potsdam.de

abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 289843798
Telefon
0331 2893799
Telefon
0331 2891796

Adresse
Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Für Auskünfte und Terminvereinbarungen rufen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da.



Boden-Immission-Abfall@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289841810

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr


Telefon
03301 601-3670

Adresse
Berliner Straße 6
03046 Cottbus/Chóśebuz
Adresse
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz

Fax
+49 355 612-132903
Telefon
+49 355 612-2723
Hinweis
Jens-Uwe Seidler Servicebereichsleiter Abfallwirtschaft, Entsorgungsanlagen, Stadtreinigung, Beleuchtung

Häufig gestellte Fragen

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.


Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
  • Abfallgebühren.

Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft

Ergänzung Land Brandenburg:

Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.


Wertstoff, Wertstoffhof, braune Tonne, Eigenkompostierung, Abfall, Biomüll, Müll, Kompostierungsanlage, Containerdienst, Biotonne