Ansprechpartner


Team Mobilität

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).


Adresse
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:

Mo

10:00 – 18:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 – 18:00 Uhr

Do

08:00 – 18:00 Uhr

Fr

08:00 – 14:00 Uhr

Sa

08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt)


Jetzt online in der Terminverwaltung   des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren.


Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin in der Wilhelmgalerie:

Mo

10:30 – 16:00 Uhr

Di

08:15 – 16:00 Uhr

Mi

08:15 – 16:00 Uhr

Do

08:15 – 16:00 Uhr

Fr

08:15 – 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten der Wilhelmgalerie:

• Es ist nur Kartenzahlung möglich.
• Folgende Dienstleistungen werden  NICHT angeboten:
    • Ausgabe von Dokumenten
    • Kfz-Angelegenheiten
    • Auslandsbeglaubigungen
    • Verpflichtungserklärungen

• Mit Hilfe der Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass erfahren Sie, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt

• Vereinbaren Sie zur Abholung Ihres Ausweisdokumentes Terminverwaltung einen festen Termin

Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen:

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.  An Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.



buergerservice@Rathaus.Potsdam.de

fundbuero@rathaus.potsdam.de

Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891111
Telefon
0331 2894444

Adresse
Edisonallee 11-19
14473 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Kfz-Zulassungsbehörde

Mo

08:00 – 15:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr  

Mi

08:00 – 12:00 Uhr  

Do

08:00 – 18:00 Uhr  

Fr

08:00 – 12:00 Uhr 

Sa

08:00 – 12:00 Uhr    


Großkundenschalter

Mo

07:00 – 15:00 Uhr

Di

07:00 – 16:00 Uhr

Mi

07:00 – 12:00 Uhr

Do

07:00 – 16:00 Uhr

Fr

07:00 – 12:00 Uhr

Sa

geschlossen


Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen

Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

Im Großkundenschalter werden Dienstleistungen von Zulassungsdiensten, Autohäusern sowie Großkunden, z.B. Firmen ab 4 Vorgängen bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür per Mail (gks@rathaus.potsdam.de ) einen Termin. Die Abgabe der Vorgänge erfolgt von 7-8 Uhr.



zulassungsstelle@rathaus.potsdam.de

gks@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 289843295
Telefon
0331 2891110

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Adresse
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr

Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung und ersparen Sie sich Wartezeit.


Fax
+49 3334 2142466
Telefon
+49 3334 2141466

Online-Terminvereinbarung
Adresse
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Servicezeiten
  • Montag  08:00-12:00 Uhr
  • Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
  • Freitag 08:00-12:00 Uhr

Telefon
+49 35341 97-7664

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr


Ansprechpartner
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag nach telefonischer Vereinbarung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung

Freitag nach telefonischer Vereinbarung


Fax
03327 739-260
Telefon
033841 91-0

Adresse
Gasstraße 4
03172 Guben
Servicezeiten

Montag 08:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (nur Gewerbeangelegenheiten)

Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr

Freitag 08:00 – 14:00 Uhr

Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)


Fax
03561 68714000
Telefon
03561 68710

Adresse
Berliner Straße 6
03046 Cottbus/Chóśebuz
Adresse
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz

Fax
+49 355 612-134730
Telefon
+49 355 612-4730
Hinweis
Alexander Gohr, Servicebereichsleiter Untere Straßenverkehrsbehörde

Adresse
Gasstraße 4
03172 Guben
Servicezeiten

Dienstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung


Fax
03561 68714000
Telefon
03561 68710

Häufig gestellte Fragen

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.


10,20 € bis 30,70 € pro Jahr

gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)


Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.


Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).


  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.


  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.


Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Nutzungsbestätigung Kfz
FormularDokLink


Bewohnerparkausweis - Straßenliste für Anspruchsberechtigte
FormularDokLink


Bewohnerparkausweis - Antrag
FormularDokLink

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.


Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.


die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte


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