Um eine Bestattung durchzuführen, müssen eine Vielzahl von Formalien beachtet werden. Einen Überblick finden Sie hier.


Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03306 751-656
Hinweis
Sebastian Honl

Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Servicezeiten

 Montag         08:30 - 11:30 Uhr

 Dienstag       08:30 - 11:30 Uhr , 13:00 Uhr - 17:30 Uhr

 Donnerstag   08:30 - 11:30 Uhr


Fax
03876 713608

Adresse
Gasstraße 4
03172 Guben
Servicezeiten

Dienstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung


Fax
03561 68714000
Telefon
03561 68710

Adresse
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.


Fax
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720720

Adresse
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Der Bürgerservice hat zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.


Fax
035322 2271
Telefon
035322 390

Adresse
Schillerstraße 57
15738 Zeuthen
Servicezeiten

Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Fax
+49 33762 753562
Telefon
+49 33762 753560

Adresse
Puschkinstraße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin

Fax
033638 2602
Telefon
+49 33638 85450

Adresse
Heinrich-Mann-Allee 106
14473 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Mo

08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr

Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (vom 01.03. bis 31.10.)

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr (vom 01.11. bis 28.02.) 

Mi

keine Sprechzeiten

Do

09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Fr

08:00 - 11:30 Uhr



Friedhoefe@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 2894706
Telefon
0331 2894701
Telefon
0331 2894702
Telefon
0331 2894703

Adresse
Heinrich-Mann-Allee 106
14473 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Mo

08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr

Di

09:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 - 13:30 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Fr

08:00 - 13:30 Uhr



Friedhoefe@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 2894706
Telefon
0331 2894701
Telefon
0331 2894702
Telefon
0331 2894703

Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Adresse
Großstraße 6
14823 Niemegk
Servicezeiten

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:

Terminvereinbarungen sind nach telefonischer Absprache auch außerhalb der Sprechtage möglich. 


Fax
033843 62789
Telefon
033843 627-0

Adresse
Marktplatz 2
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
03338 365105
Telefon
03338 365-348
Telefon
03338 365-358

Adresse
Thyrower Weg 3
14974 Ludwigsfelde
Servicezeiten

Dienstag

09:00 bis 12:00
13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 bis 12:00
13:00 bis 18:00 Uhr
(April bis Oktober)  

09:00 bis 12:00
13:00 bis 16:00 Uhr
(November bis März)


Telefon
03378 512765

Adresse
Gerhart-Hauptmann-Str. 3
14727 Premnitz

Telefon
03386 259-210
Hinweis
Frau Donner

Adresse
Oranienburger Straße 2
16540 Hohen Neuendorf
Servicezeiten

Mo.   08:00 - 12:00 Uhr
Di.     08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Do.    08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr


Fax
03303 528-4100
Telefon
+49 3303 528-0

Adresse
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Telefon
+49 355 612-3368
Telefon
+49 355 612-3367

Häufig gestellte Fragen

Eine Bestattung darf frühestens zwei Tage nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Die Erdbestattung oder die Einäscherung muss innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden. Die Urne ist unverzüglich nach der Einäscherung beizusetzen. Abweichungen von den Fristen sind durch die Entscheidung der unteren Gesundheitsbehörde (= Landkreis oder kreisfreie Stadt) möglich.


Es fallen Kosten an für:

  • die Durchführung der Leichenschau (bei einer Einäscherung sind zwei Leichenschauen durchzuführen),
  • die Beurkundungen,
  • das Grabnutzungsrecht („Erwerb“ der Grabstelle),
  • die Einäscherung im Krematorium,
  • den Sarg (der ist auch bei einer Einäscherung erforderlich),
  • die Urne (nur bei einer Einäscherung),
  • das Bestattungsunternehmen.

Sofern Sie eine Trauerfeier durchführen, fallen zusätzliche Kosten an, z.B. für die Trauerhalle, die Person, die die Trauerrede hält, Bewirtung etc).

Die Höhe der Kosten ist von der Art und Weise der Bestattung abhängig und bei dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen und dem Träger des Friedhofs, auf dem die Beisetzung erfolgen soll, zu erfragen.

Sollten Sie die Kosten nicht aufbringen können, wenden Sie sich schnell an Ihr zuständiges Sozialamt.


Verstorbene Personen oder Totgeburten ab einem Gewicht von 500 Gramm müssen gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Brandenburgisches Bestattungsgesetz bestattet werden. Fehlgeborene sind zu bestatten, wenn einer der beiden Elternteile dies wünscht (§ 19 Absatz 1 Satz 2 Brandenburgisches Bestattungsgesetz).  

Wer der für die Bestattung zuständige nächste Angehörige ist, kann § 20 Absatz 1 Brandenburgisches Bestattungsgesetz entnommen werden. Hat die verstorbene Person niemanden bestimmt, können die Angehörigen selbst entscheiden, wer sich um die Bestattung kümmern soll. Dabei sind sie an die Reihenfolge des § 20 Absatz 1 Brandenburgisches Bestattungsgesetzes nicht gebunden.

Der Angehörige, der sich um die Bestattung kümmert, sollte ein Bestattungsinstitut mit der Organisation und Durchführung der Bestattung beauftragen.

Als Bestattungsarten sind die Beisetzung der verstorbenen Person in einem Sarg (= Erdbestattung) oder die Einäscherung der verstorbenen Person mit anschließender Beisetzung der Asche (= Feuerbestattung) möglich. Die Bestattung soll so erfolgen, wie die verstorbene Person dies gewünscht hat. Dies gilt jedoch nur, wenn der Wunsch nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder zwingende öffentliche Belange verstößt. Bei Kindern unter 14 Jahren oder bei unbekanntem Willen entscheidet derjenige über die Art und Weise der Bestattung, der diese in Auftrag gibt.

Es besteht Friedhofszwang. Ganz ausnahmsweise, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen, kann die örtliche Ordnungsbehörde im Einvernehmen mit der unteren Gesundheitsbehörde eine Ausnahme vom Friedhofszwang erteilen.

Eine Urne mit der Asche kann auch von einem Schiff aus auf Hoher See beigesetzt werden, wenn die verstorbene Person eine Seebestattung gewünscht hat und andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen.

Jede Gemeinde in Brandenburg muss die Bestattung ihrer Einwohner gewährleisten. Eine Beisetzung auf einem Friedhof im letzten Wohnort der verstorbenen Person ist daher stets möglich. In einem anderen Ort ist die Beisetzung auf einem Friedhof Ihrer Wahl unter der Voraussetzung möglich, dass Ihnen der Träger des Friedhofs (Gemeinde oder Kirche) eine Grabstelle zur Verfügung stellt. Eine Seebestattung ist nur in Hoher See und nicht in brandenburgischen Gewässern erlaubt.


Sterbeurkunde oder ein Nachweis des zuständigen Standesamtes, dass die Beurkundung zurückgestellt worden ist.

Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem beauftragten Bestattungsinstitut bzw. bei der Gemeinde oder Kirche, auf deren Friedhof die Beisetzung erfolgen soll.


  • Durchführung der Leichenschau,
  • Beurkundung des Sterbefalls,
    • bei Totgeburten ist vor der Bestattung die Beurkundung der Geburt durch eine standesamtliche Bescheinigung nachzuweisen
    • bei Fehlgeborenen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich Datum, Umstand der Fehlgeburt und Name und Anschrift der Mutter ergeben,
  • Ablauf der Wartefrist oder Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde, die Beisetzung vor Ablauf der Wartefrist durchzuführen,
  • Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstelle (sofern keine Seebestattung).  

Die weiteren Voraussetzungen für eine Seebestattung erfragen Sie bitte bei Ihrem Bestattungsinstitut.


Beauftragen Sie schnell ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens mit der Durchführung einer gesetzeskonformen Beisetzung. Dieser kümmert sich um alles Weitere.


Kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amt, Verbandsgemeinde


Kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amt, Verbandsgemeinde,

Bestattungsunternehmer


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