Der Baubeginn eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde 1 Woche vorher anzuzeigen.


Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Adresse
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung


Fax
+49 3535 46-2657
Hinweis
Herzberg
Fax
+49 3531 502-6719
Hinweis
Finsterwalde
Telefon
+49 3535 46-2652
Hinweis
Herzberg
Telefon
+49 3531 502-6243
Hinweis
Finsterwalde

Adresse
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Servicezeiten

Montag: 9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr


Fax
035322 2271
Telefon
035322 390

Adresse
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Fax
+49 355 612-4303
Telefon
+49 355 612-4315
Hinweis
Peter Nitschke, Fachbereichsleiter Bauordnung

Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


Fax
03341 414999
Telefon
03341 4149520

Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


Fax
03341 414999
Telefon
03341 4149523
Telefon
03341 4149520

Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


Fax
03341 414999
Telefon
03341 4149521
Telefon
03341 4149522

Adresse
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.

Besprechungstermine können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden. 

Die Entgegennahme von Anträgen erfolgt in der Bauantragsannahme bzw. im Sekretariat des Bereiches während der genannten Öffnungs- und Dienstzeiten. 

Alternativ besteht die Möglichkeit, Antragsunterlagen auch in den Briefkasten im Eingangsbereich des Hauses 1 einzuwerfen.



Bauaufsicht@Rathaus.Potsdam.de
Telefon
0331 2892608
Telefon
0331 2892611

Adresse
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.

Besprechungstermine können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr) vereinbart werden.



Bauaufsicht@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289842613
Telefon
0331 2892634

Adresse
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.

Besprechungstermine können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden. 



Bauaufsicht@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289842613
Telefon
0331 2892611

Adresse
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.

Besprechungstermine können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden. 



Bauaufsicht@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289842613
Telefon
0331 2892628

Adresse
Eisenbahnstraße 37
16225 Eberswalde
Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung


Fax
+49 3334 2142360
Telefon
+49 3334 2141360

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr


Fax
03301 601-80519
Telefon
03301 601-3611

Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Häufig gestellte Fragen

Die Anzeige ist spätestens 1 Woche vor Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.


Wenn die Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens begonnen werden soll, ist der Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.


  • ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen
  • erforderliche Prüfberichte und Bescheinigungen

Formular Baubeginnsanzeige

Mit der Bauausführung darf erst begonnen werden, wenn

  1. eine erforderliche Baugenehmigung vorliegt oder die Voraussetzung des § 62 Absatz 3 Satz 1 erfüllt ist,
  2. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen vorliegen,
  3. die erforderlichen Prüfberichte oder Bescheinigungen über die Prüfung der bautechnischen Nachweise vorliegen.

Die Bauaufsichtsbehörde kann sich die Freigabe der Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauabschnitte oder für das gesamte Bauvorhaben vorbehalten.


§ 72 Abs. 7 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

Die Anzeige ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.


Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

Henning-von-Tresckow Str. 2-8

14467 Potsdam

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de


Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt


SiGeKo, SiGePlan, Baustelle, Baustellenvorankündigung, Bauanzeige, Vorankündigung, Bauvorhabensanzeige