Dienstleistung
Bauvorbescheid
Mit einem Vorbescheid können einzelne Fragen zu geplanten Bauvorhaben vor dem Beginn eines Baugenehmigungsverfahrens bei der unteren Bauaufsichtsbehörde geklärt werden.
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
- Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
+49 3535 46-2657
Herzberg
+49 3531 502-6719
Finsterwalde
+49 3535 46-2652
Herzberg
+49 3531 502-6243
Finsterwalde
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 414999
03341 4149520
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 414999
03341 4149523
03341 4149520
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 414999
03341 4149521
03341 4149522
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.
Besprechungstermine können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden.
Die Entgegennahme von Anträgen erfolgt in der Bauantragsannahme bzw. im Sekretariat des Bereiches während der genannten Öffnungs- und Dienstzeiten.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Antragsunterlagen auch in den Briefkasten im Eingangsbereich des Hauses 1 einzuwerfen.
Bauaufsicht@Rathaus.Potsdam.de
0331 2892608
0331 2892611
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.
Besprechungstermine können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr) vereinbart werden.
Bauaufsicht@Rathaus.Potsdam.de
0331 289842613
0331 2892634
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.
Besprechungstermine können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden.
Bauaufsicht@Rathaus.Potsdam.de
0331 289842613
0331 2892611
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.
Besprechungstermine können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden.
Bauaufsicht@Rathaus.Potsdam.de
0331 289842613
0331 2892628
Einrichtung
Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt
Eisenbahnstraße 37
16225 Eberswalde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung
+49 3334 2142360
+49 3334 2141360
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
03301 601-80519
03301 601-3611
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag nach Vereinbarung
Montags und mittwochs sind die Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichbar.
Beachten Sie bitte, dass der Einlass in das Gebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung gestattet wird.
03328 318458
03328 318368
03328 318441
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag nach Vereinbarung
Montags und mittwochs sind die Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichbar.
Beachten Sie bitte, dass der Einlass in das Gebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung gestattet wird.
03328 318458
03328 318441
03328 318368
Einrichtung
Landkreis Uckermark
allgemeine Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!
03984 70-4099
zentrales Fax
03984 70-0
Vermittlung
Einrichtung
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:
- Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
- Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Vorbescheid gilt sechs Jahre, bzw. entspricht der Geltungsdauer der zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschlusses
und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.
Welche Gebühren fallen an?
Beantwortung einzelner Fragen zum Bauordnungsrecht 200-3000€; Beantwortung der Frage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit 400-15000€.
Gem. Tarifstelle 1.7 der
Brandenburgischen Baugebührenordnung
Ausführliche Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann man mit einer Bauvoranfrage vorab Auskunft zu sonst im späteren Baugenehmigungsverfahren zu klärenden Fragen erbitten.
Eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen
- Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
-
die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauvorlagen
Voraussetzungen
Die Fragen müssen einer selbstständigen Beurteilung zugänglich sein.
Verfahrensablauf
Der Vorbescheid wird mit dem Bauantragsformular beantragt, indem im Kopf des Antrags „Antrag auf Vorbescheid“ ausgewählt wird.
Hinweise (Besonderheiten)
Betrifft die Frage im Vorbescheid ein Gebäude, kann die Einschaltung eines oder einer Bauvorlageberechtigten (Architekt bzw. Architektin, Bauingenieur bzw. Bauingenieurin) erforderlich sein.
Zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
Schlagwörter
Bauvoranfrage, Vorbescheid, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Bauverfahren, Bauvorantrag, Baubeginnsanzeige
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Vorbescheid gilt sechs Jahre, bzw. entspricht der Geltungsdauer der zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschlusses und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.
Welche Gebühren fallen an?
Beantwortung einzelner Fragen zum Bauordnungsrecht 200-3000€; Beantwortung der Frage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit 400-15000€.
Gem. Tarifstelle 1.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Ausführliche Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann man mit einer Bauvoranfrage vorab Auskunft zu sonst im späteren Baugenehmigungsverfahren zu klärenden Fragen erbitten.
Eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen
- Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauvorlagen
Voraussetzungen
Die Fragen müssen einer selbstständigen Beurteilung zugänglich sein.
Verfahrensablauf
Der Vorbescheid wird mit dem Bauantragsformular beantragt, indem im Kopf des Antrags „Antrag auf Vorbescheid“ ausgewählt wird.
Hinweise (Besonderheiten)
Betrifft die Frage im Vorbescheid ein Gebäude, kann die Einschaltung eines oder einer Bauvorlageberechtigten (Architekt bzw. Architektin, Bauingenieur bzw. Bauingenieurin) erforderlich sein.
Zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt