Dienstleistung
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
In Bebauungsplangebieten kann für Wohngebäude das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gewählt werden.
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
- Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
+49 3535 46-2657
Herzberg
+49 3531 502-6719
Finsterwalde
+49 3535 46-2652
Herzberg
+49 3531 502-6243
Finsterwalde
Einrichtung
Bau- Ordnungsrecht
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
033205 598-50
033205 598-63
033205 598-64
033205 598-63
033205 598-64
Einrichtung
Fachbereich 3 - Bauen und Erhalten
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
035322 2271
035322 390
Einrichtung
Fachbereich 63 - Bauordnung
Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-4303
+49 355 612-4315
Peter Nitschke, Fachbereichsleiter Bauordnung
Einrichtung
Landkreis Barnim - Bauordnungs- und Planungsamt
Eisenbahnstraße 37
16225 Eberswalde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung
+49 3334 2142360
+49 3334 2141360
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
03301 601-80519
03301 601-3611
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag nach Vereinbarung
Montags und mittwochs sind die Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichbar.
Beachten Sie bitte, dass der Einlass in das Gebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung gestattet wird.
03328 318458
03328 318368
03328 318441
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag nach Vereinbarung
Montags und mittwochs sind die Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichbar.
Beachten Sie bitte, dass der Einlass in das Gebäude nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung gestattet wird.
03328 318458
03328 318441
03328 318368
Einrichtung
Sachgebiet Stadtplanung und Gestaltung
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:
- Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
- Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Bauamt
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365341
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Bauverwaltung
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365343
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt gemäß § 73 BbgBO sechs Jahre.
Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen nicht, wenn innerhalb von sechs Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist die Aufnahme der Nutzung angezeigt worden ist.
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Welche Gebühren fallen an?
1,1 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
Gemäß Tarifstelle 1.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Die Gebühr kann teilweise als Vorschuss erhoben werden.
Bearbeitungsdauer
Liegen die Voraussetzungen vor, wird die Baugenehmigung innerhalb eines Monats nach Eingang des Bauantrags erteilt.
Ausführliche Beschreibung
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen eingehalten und die Erschließung muss gesichert sein.
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind noch folgende Unterlagen mit einzureichen:
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- amtlicher Lageplan
- Erklärung des Entwurfsverfassers dass das Vorhaben den Festsetzungen im Bebauungsplan und den öffentlich rechtlichen Vorschriften entspricht
Voraussetzungen
Reichen Sie bitte den Bauantrag für das vereinfachte Verfahren in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich als elektronisches Exemplar ein. Hat die untere Bauaufsichtsbehörde einen elektronischen Zugang eröffnet, ist dieser zu verwenden. Für Ihren Bauantrag müssen Sie die vorgeschriebenen Formulare verwenden.
Für die meisten Bauanträge ist die Erstellung der Bauvorlagen und eine Unterschrift durch eine bauvorlageberechtigte Person (Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin) erforderlich.
Verfahrensablauf
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird das Vorhaben mit verkürzten Fristen geprüft.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft
- die Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplanes
- und beteiligt Fachbehörden, deren Belange vom Vorhaben betroffen sind, sowie die Gemeinde.
Die Frist zur Stellungnahme für die Fachbehörden beträgt 2 Wochen.
Liegen alle Stellungnahmen vor und bestehen keine Widersprüche zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, ist die Baugenehmigung zu erteilen. Die Baugenehmigung schließt alle erforderlichen Genehmigungen mit ein.
Weiterführende Informationen
Liegen die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht vor, kann der Bauantrag im regulären Genehmigungsverfahren behandelt werden, wenn dies im Bauantrag entsprechend angekreuzt ist.
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen Kreisangehörigen Stadt
Schlagwörter
Garage, Gartenlaube, Gartenlaube errichten, Garage bauen, verfahrensfreies Bauvorhaben, Garage abreißen, Gartenlaube bauen, Carport errichten, Gartenlauben, Carport, Bauberatung, Garage errichten, Carport bauen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt gemäß § 73 BbgBO sechs Jahre.
Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen nicht, wenn innerhalb von sechs Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist die Aufnahme der Nutzung angezeigt worden ist.
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Welche Gebühren fallen an?
1,1 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
Gemäß Tarifstelle 1.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Die Gebühr kann teilweise als Vorschuss erhoben werden.
Bearbeitungsdauer
Liegen die Voraussetzungen vor, wird die Baugenehmigung innerhalb eines Monats nach Eingang des Bauantrags erteilt.
Ausführliche Beschreibung
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes müssen eingehalten und die Erschließung muss gesichert sein.
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind noch folgende Unterlagen mit einzureichen:
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- amtlicher Lageplan
- Erklärung des Entwurfsverfassers dass das Vorhaben den Festsetzungen im Bebauungsplan und den öffentlich rechtlichen Vorschriften entspricht
Voraussetzungen
Reichen Sie bitte den Bauantrag für das vereinfachte Verfahren in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich als elektronisches Exemplar ein. Hat die untere Bauaufsichtsbehörde einen elektronischen Zugang eröffnet, ist dieser zu verwenden. Für Ihren Bauantrag müssen Sie die vorgeschriebenen Formulare verwenden.
Für die meisten Bauanträge ist die Erstellung der Bauvorlagen und eine Unterschrift durch eine bauvorlageberechtigte Person (Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin) erforderlich.
Verfahrensablauf
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird das Vorhaben mit verkürzten Fristen geprüft.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft
- die Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplanes
- und beteiligt Fachbehörden, deren Belange vom Vorhaben betroffen sind, sowie die Gemeinde.
Die Frist zur Stellungnahme für die Fachbehörden beträgt 2 Wochen.
Liegen alle Stellungnahmen vor und bestehen keine Widersprüche zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, ist die Baugenehmigung zu erteilen. Die Baugenehmigung schließt alle erforderlichen Genehmigungen mit ein.
Weiterführende Informationen
Liegen die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren nicht vor, kann der Bauantrag im regulären Genehmigungsverfahren behandelt werden, wenn dies im Bauantrag entsprechend angekreuzt ist.
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen Kreisangehörigen Stadt