Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.


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19322 Wittenberge
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Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
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Hinweis:
Der Bürgerservice hat zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.


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03386 259-254
Hinweis
Frau Döbel
Telefon
03386 259-260
Hinweis
Frau Kretzschmar

Häufig gestellte Fragen

  • Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00

Hinweis: Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.


Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.

Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und ändern lassen. Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.


  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.


Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)


Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde ("Zuständige Stelle"); Ihr Kind muss dazu anwesend sein.


Gültigkeit:

  • 1 Jahr, maximal bis zum 12. Lebensjahr
  • mehrmalige Verlängerungen um jeweils 1 Jahr bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres

Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.


Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde


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