Ansprechpartner


Frau Kretzschmar
Frau Döbel

Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.


Adresse
August-Bebel-Straße 10
19322 Wittenberge
Servicezeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Montag 08:30–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr

Dienstag 08:30–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr

Freitag 08:30–12:00 Uhr


Fax
03877 951-123
Telefon
03877 951-218

Adresse
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Der Bürgerservice hat zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.


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035322 2271
Telefon
035322 390

Adresse
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag keine Sprechzeiten


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Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
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15558 Rüdersdorf bei Berlin

Fax
033638 2602
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033638 850

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Hauptstraße 35
17337 Uckerland
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Mo. 08:30 - 11:30 Uhr

Di.   08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr

Do.  08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Fr.   08:30 - 11:30 Uhr


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039745 86122

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Gasstraße 4
03172 Guben
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Montag 08:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (nur Gewerbeangelegenheiten)

Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr

Freitag 08:00 – 14:00 Uhr

Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)


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03561 68714000
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03561 68710

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Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
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Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 18:30 Uhr

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Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


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Gerhart-Hauptmann-Straße 3
14727 Premnitz

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03386 259-254
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Frau Döbel
Telefon
03386 259-260
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Frau Kretzschmar

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Häufig gestellte Fragen

Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr möglich Die Rechtsgrundlage für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist zum 01.01.2024 außer Kraft getreten.

Bei Zuzug aus einer anderen Stadt oder Gemeinde müssen Sie den neuen Wohnort Ihres Kindes unverzüglich in dessen Kinderreisepass eintragen lassen.

Achtung! Im Falle einer Namensänderung ist ein neuer Kinderreisepass erforderlich.


  • Kinderreisepass
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

gegebenenfalls:

  • Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.


  • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
  • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.


Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung


Pass, Wohnort, Zuzug, Änderung, Umzug, Kinderreisepass