Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.


Adresse
Karl-Marx-Str. 67
03046 Cottbus/Chóśebuz

Telefon
+49 355 612-4215
Hinweis
Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag: 9 – 18 Uhr
Montag, Mittwoch – Freitag: Termine nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142946
Telefon
+49 3334 2141946

Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr

oder nach Terminvereinbarung


Fax
03535 46-2730
Telefon
+49 3535 46-2706
Hinweis
Geschäftsstelle des Gutachterausschuss

Adresse
Rungestraße 20
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch und Freitag
09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr

Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung.


Adresse
Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin

Telefon
+493391 688 6222
Hinweis
Auskunft Sachgebiet Geodatenbereitstellung

Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
Servicezeiten

Montag nach Vereinbarung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag nach Vereinbarung

Freitag nach Vereinbarung


Telefon
03328 318316

Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags ab. Von der Antragstellung bis zum Versand der Auskunft können ein bis zwei Wochen vergehen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Stelle nach.

Land Brandenburg:

Die Erteilung von schriftlichen Auskünften hat eine Bearbeitungsdauer von ca. 10 bis 14 Tagen.


Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften.


Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.

Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.


Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.


Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt eine Auskunft über Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragen.

  • Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.
  • Die Geschäftsstelle wird geeignete Vergleichskauffälle für das genannte Objekt aus der Kaufpreissammlung selektieren.
  • Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.
  • Im Abschluss werden Ihnen die Kauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Privatpersonen können überschlägige Immobilienwerte oftmals gut aus den Immobilien- und Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse herauslesen.


Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten


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