Dienstleistung
Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen
Sie können den Bodenrichtwert online kostenfrei einsehen und ausdrucken. Die schriftliche Auskunft über den Bodenrichtwert erhalten Sie kostenpflichtig bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Karl-Marx-Str. 67
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-4215
Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster
Einrichtung
Kataster- und Vermessungsamt
Spreeinsel 1
15848 Beeskow
Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
03366 35-1708
03366 35-1701
Einrichtung
Landkreis Barnim - Gutachterausschuss
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag: 9 – 18 Uhr
Montag, Mittwoch – Freitag: Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142946
+49 3334 2141946
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
- Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
- Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
03535 46-2730
+49 3535 46-2706
Geschäftsstelle des Gutachterausschuss
Rungestraße 20
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung.
Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin
+493391 688 6222
Auskunft Sachgebiet Geodatenbereitstellung
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag nach Vereinbarung
03328 318316
Parkstraße 5-7
03205 Calau/Kalawa
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
sowie telefonischer Vereinbarung
03541 870-5310
03541 870-5356
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
sowie telefonischer Vereinbarung
0355 49912-111
0355 49912-100
Vom-Stein-Straße 30
03050 Cottbus/Chóśebuz
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
sowie telefonischer Vereinbarung
0355 49912-111
0355 49912-100
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Stadtplanungsamt
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365197
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Einsichtnahme und der Ausdruck in BORIS-Land Brandenburg und im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.
Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist kostenfrei.
Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr für jede Bodenrichtwertauskunft erhoben.
Bearbeitungsdauer
Über das Bodenrichtwertportal erhalten Sie online sofort die gewünschten Informationen.
Von Ihnen beantragte schriftliche Auskünfte bzw. Auszüge werden in der Geschäftsstelle angefertigt und elektronisch oder per Post übersandt. Die Erteilung von schriftlichen Auskünften hat eine Bearbeitungsdauer von ca. 7 Tagen.
Ausführliche Beschreibung
Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte werden für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.
- Wohnbauflächen,
- gemischte Bauflächen,
- gewerbliche Bauflächen,
- land- und forstwirtschaftliche Flächen.
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung jährlich zum Stichtag 01.01. ermittelt und beschlossen.
Verfahrensablauf
Die Online-Einsichtnahme im Bodenrichtwertportal erfolgt über die Orts- oder Adresssuche oder Fensterzoom. Der Ausdruck eines Bodenrichtwerts erfolgt anschließend nach der Auswahl des Bodenrichtwerts über einen PDF-Download.
Zuständige Stelle
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten
https://www.gutachterausschuss-bb.de/
Schlagwörter
Grundstück, BORIS, Bodenrichtwertinformationssystem, Bodenwert, Grundstücksmarkt, Bodenpreis, Bodenrichtwert, Grundstückswert, Bodenrichtwertkarte, Bodenrichtwertzone
Welche Gebühren fallen an?
Die Einsichtnahme und der Ausdruck in BORIS-Land Brandenburg und im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) sind kostenfrei.
Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist kostenfrei.
Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr für jede Bodenrichtwertauskunft erhoben.
Bearbeitungsdauer
Über das Bodenrichtwertportal erhalten Sie online sofort die gewünschten Informationen.
Von Ihnen beantragte schriftliche Auskünfte bzw. Auszüge werden in der Geschäftsstelle angefertigt und elektronisch oder per Post übersandt. Die Erteilung von schriftlichen Auskünften hat eine Bearbeitungsdauer von ca. 7 Tagen.
Ausführliche Beschreibung
Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte werden für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.
- Wohnbauflächen,
- gemischte Bauflächen,
- gewerbliche Bauflächen,
- land- und forstwirtschaftliche Flächen.
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung jährlich zum Stichtag 01.01. ermittelt und beschlossen.
Verfahrensablauf
Die Online-Einsichtnahme im Bodenrichtwertportal erfolgt über die Orts- oder Adresssuche oder Fensterzoom. Der Ausdruck eines Bodenrichtwerts erfolgt anschließend nach der Auswahl des Bodenrichtwerts über einen PDF-Download.
Zuständige Stelle
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten
https://www.gutachterausschuss-bb.de/