Dienstleistung
Aufnahme in die Schule
Aufnahme in die Schule
Baustraße 56
16775 Gransee
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03306 751-302
Wolf, Christina
03306 751-308
Vietz, Silke
Einrichtung
Fachbereich 1 - Bürgerservice
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Der Bürgerservice hat zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.
035322 2271
035322 390
Am Rathaus 1
14979 Großbeeren
Di. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:30 Uhr
Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung oder Online-Terminbuchung!
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 414999
03341 4149317
Einrichtung
Gemeinde Uckerland - Schule
Hauptstraße 35
17337 Uckerland
Mo. 08:30 - 11:30 Uhr
Di. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr
Do. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
Fr. 08:30 - 11:30 Uhr
Einrichtung
Schulen
Gasstraße 4
03172 Guben
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
03561 68714000
03561 68710
Einrichtung
SG Schulen
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Einrichtung
Soziales
Großstraße 6
14823 Niemegk
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:
Terminvereinbarungen sind nach telefonischer Absprache auch außerhalb der Sprechtage möglich.
033843 62789
033843 627-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung wird regelmäßig rechtzeitig zum Beginn des auf den Antrag folgenden Schuljahres; bei Schulwechsel innerhalb des Schuljahres kurzfristig getroffen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldefrist wird in jedem Jahr öffentlich bekanntgemacht.
Welche Gebühren fallen an?
Die Aufnahme in eine Schule in öffentlicher Trägerschaft ist kostenfrei.
Ausführliche Beschreibung
Sie können hier die Aufnahme in eine Schule beantragen. Die Wahl der Schule und damit die Aufnahme in die Schule kann durch Landesrecht und evtl. durch kommunale Regelungen, vor allem zu Schulbezirken oder Schulsprengeln eingeschränkt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde (oder andere Identifikation) des Kindes
Nachweis der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung (§ 4 Grundschulverordnung)
Nachweis Masernimpfung (§ 20 IfSG)
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist eine schulärztliche Untersuchung des Kindes (§ 54 Abs. 1 Satz 2 BbgSchulG)
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg#54
Verfahrensablauf
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter (§ 50 Absatz 1 Satz 1 BbgSchulG).
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch zulässig.
(Hinweis: Im Land Brandenburg ist der Widerspruch bei dem für die Schule örtlich zuständigen staatlichen Schulamt einzulegen.)
Formulare
Die Anmeldung kann online erfolgen. Sie setzt bei der ersten Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 aber immer die persönliche Vorstellung des Kindes bei der Schulleitung voraus.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Aufnahme in die Grundschule muss bei der für die Wohnung des Kindes örtlich zuständigen Schule erfolgen. Die Festlegung der örtlich zuständigen Schule erfolgt durch Schulbezirksatzung der Gemeinde (Schulträger).
Zuständige Stelle
Jeweilige Schule
Ansprechpunkt
Das für die Schule örtlich zuständige staatliche Schulamt
Die Staatlichen Schulämter des Landes Brandeburg
Schlagwörter
Übergang Kita - Schule, Betreuung Schulkind, Betreuung Schule, Betreuung Grundschulkind, Schule (Anmeldung), Schulanfänger, 1 Klasse
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung wird regelmäßig rechtzeitig zum Beginn des auf den Antrag folgenden Schuljahres; bei Schulwechsel innerhalb des Schuljahres kurzfristig getroffen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldefrist wird in jedem Jahr öffentlich bekanntgemacht.
Welche Gebühren fallen an?
Die Aufnahme in eine Schule in öffentlicher Trägerschaft ist kostenfrei.
Ausführliche Beschreibung
Sie können hier die Aufnahme in eine Schule beantragen. Die Wahl der Schule und damit die Aufnahme in die Schule kann durch Landesrecht und evtl. durch kommunale Regelungen, vor allem zu Schulbezirken oder Schulsprengeln eingeschränkt sein.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde (oder andere Identifikation) des Kindes
Nachweis der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung (§ 4 Grundschulverordnung)
Nachweis Masernimpfung (§ 20 IfSG)
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist eine schulärztliche Untersuchung des Kindes (§ 54 Abs. 1 Satz 2 BbgSchulG)
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg#54
Verfahrensablauf
Die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter (§ 50 Absatz 1 Satz 1 BbgSchulG).
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch zulässig.
(Hinweis: Im Land Brandenburg ist der Widerspruch bei dem für die Schule örtlich zuständigen staatlichen Schulamt einzulegen.)
Formulare
Die Anmeldung kann online erfolgen. Sie setzt bei der ersten Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 aber immer die persönliche Vorstellung des Kindes bei der Schulleitung voraus.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Aufnahme in die Grundschule muss bei der für die Wohnung des Kindes örtlich zuständigen Schule erfolgen. Die Festlegung der örtlich zuständigen Schule erfolgt durch Schulbezirksatzung der Gemeinde (Schulträger).
Zuständige Stelle
Jeweilige Schule
Ansprechpunkt
Das für die Schule örtlich zuständige staatliche Schulamt
Die Staatlichen Schulämter des Landes Brandeburg