Dienstleistung
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
Wenn Sie in Deutschland ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie zur Suche eines Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatzes eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate beantragen.
Einrichtung
Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Liebknechtstraße 13
15848 Beeskow
Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
03366 35-2309
03366 35-2301
Einrichtung
Ausländerbehörde
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-3390
Anliegen zu Aufenthaltstiteln, Visumanträge, Verpflichtungserklärung, Asyl, Duldung, EU-Bürger
Einrichtung
Landkreis Barnim - Ausländerbehörde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
+49 3334 214-2406
+49 3334 214-1406
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 3535 46-4448
+49 3535 46-4480
Ausländerbehörde
Einrichtung
Landkreis Havelland - 55.1 - Ausländerbehörde
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Einrichtung
Landkreis Oberhavel - Servicepunkt Migration
Mittelstraße 16
16515 Oranienburg
Montag
09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Freitag
geschlossen
03301 601-450
03301 601-3400
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Terminanfragen per E-Mail an termin-abh@potsdam-mittelmark.de
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 33841 1768
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Spätestens 8 vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer (bei fester Zeit): maximal 18
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für maximal 18 Monate ausgestellt. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über diesen Höchstzeitraum hinaus ist ausgeschlossen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr 98,00 EUR
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Bearbeitungsdauer
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Ausführliche Beschreibung
Als ausländischer Absolvent oder Absolventin einer deutschen Hochschule können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.
Die gesuchte Erwerbstätigkeit muss eine solche sein, zu der Sie aufgrund Ihrer Qualifikation befähigt sind. Die angestrebte Erwerbstätigkeit kann auch eine selbständige Tätigkeit sein.
Diese Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu 18 Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis dient nur dem einmaligen Zweck der Arbeitssuche und kann über diesen Höchstzeitraum nicht verlängert werden.
Während der Arbeitssuche ist jede Erwerbstätigkeit gestattet und bedarf keiner Erlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Visum, sofern die für Einreise erforderlich war
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16b oder § 16c des Aufenthaltsgesetzes)
- Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Aktuelle Meldebescheinigung
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen
Voraussetzungen
- Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz).
- Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16b oder § 16c des Aufenthaltsgesetzes).
- Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Weiterführende Informationen
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, hier: Perspektiven nach dem Studium:
Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitsmarktzugang für Menschen aus dem Ausland (u.a. Migration-Check für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Merkblatt Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland):
https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/arbeitsfoerderung.html
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV):
Zuständige Stelle
Zuständig ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde, wenn Sie
- in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung,
-
in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung
.
Kommunalverzeichnis des Landes Brandenburg
Behördenverzeichnis des Landes Brandenburg
Schlagwörter
Stellensuche, Aufenthaltsrecht, Arbeitslosigkeit, Hochschulabschluss, Arbeitserlaubnis, Einwanderung, Bewerbung, Akademiker/in, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Jobsuche, Universitätsabschluss, Arbeitssuche, Erwerbstätigkeit, Fachkraft, Studienabschluss, Absolvent/in, Arbeitsmarktzugang, Aufenthaltstitel
Welche Fristen muss ich beachten?
Spätestens 8 vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer (bei fester Zeit): maximal 18
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für maximal 18 Monate ausgestellt. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über diesen Höchstzeitraum hinaus ist ausgeschlossen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr 98,00 EUR
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Bearbeitungsdauer
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Ausführliche Beschreibung
Als ausländischer Absolvent oder Absolventin einer deutschen Hochschule können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.
Die gesuchte Erwerbstätigkeit muss eine solche sein, zu der Sie aufgrund Ihrer Qualifikation befähigt sind. Die angestrebte Erwerbstätigkeit kann auch eine selbständige Tätigkeit sein.
Diese Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu 18 Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis dient nur dem einmaligen Zweck der Arbeitssuche und kann über diesen Höchstzeitraum nicht verlängert werden.
Während der Arbeitssuche ist jede Erwerbstätigkeit gestattet und bedarf keiner Erlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Visum, sofern die für Einreise erforderlich war
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- Gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16b oder § 16c des Aufenthaltsgesetzes)
- Nachweis über den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Aktuelle Meldebescheinigung
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen
Voraussetzungen
- Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz).
- Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums (§ 16b oder § 16c des Aufenthaltsgesetzes).
- Sie haben Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Verfahrensablauf
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Weiterführende Informationen
Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, hier: Perspektiven nach dem Studium:
Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitsmarktzugang für Menschen aus dem Ausland (u.a. Migration-Check für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Merkblatt Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland):
https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland
Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/arbeitsfoerderung.html
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV):
Zuständige Stelle
Zuständig ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde. Im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde, wenn Sie
- in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung,
- in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung .
Kommunalverzeichnis des Landes Brandenburg
Behördenverzeichnis des Landes Brandenburg