Ansprechpartner


Team Migration

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beabsichtigen.


Adresse
Liebknechtstraße 13
15848 Beeskow
Servicezeiten

Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen


Fax
03366 35-2309
Telefon
03366 35-2301

Adresse
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Telefon
+49 355 612-3390
Hinweis
Anliegen zu Aufenthaltstiteln, Visumanträge, Verpflichtungserklärung, Asyl, Duldung, EU-Bürger

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
 


Fax
+49 3334 214-2406
Telefon
+49 3334 214-1406

Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
+49 3535 46-4448
Telefon
+49 3535 46-4480
Hinweis
Ausländerbehörde

Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Online-Terminvereinbarung
Adresse
Mittelstraße 16
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag
09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr

Freitag
geschlossen


Fax
03301 601-450
Telefon
03301 601-3400

Ansprechpartner
Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Terminanfragen per E-Mail an termin-abh@potsdam-mittelmark.de

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
+49 33841 1768

Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.


Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 3 Jahre erteilt.


Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Zweck, wie unter anderem für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit möglich.


§ 21 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)


Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) § 21 Selbständige Tätigkeit

  • Gültiger Nationalpass
  • Nachweis über eine Krankenversicherung;
  • Mietvertrag
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise über  bisherige Tätigkeiten und Ausbildungen (Abschlussurkunden, Zeugnisse oder Bescheinigungen)
  • Finanzierungsplan / Businessplan
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn

  • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.

Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.

Dies sind insbesondere:

  • ein gesicherter Lebensunterhalt,
  • eine geklärte Identität,
  • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

  • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
  • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
  • Es erfolgt ggf. die Beteiligung weiterer Behörden.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
  • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

  • Verwaltungsgerichtliche Klage

  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Weitere Informationen finden Sie im Internet im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

https://www.make-it-in-germany.com/de/


Zuständig im Land Brandenburg sind die Ausländerämter der Landkreise und Kreisfreien Städte


Erwerbstätigkeit, Arbeitsgenehmigung, Aufenthalt zur selbständigen Tätigkeit, Arbeitserlaubnis