Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?


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Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Adresse
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
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  • Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung


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+49 3535 46-2657
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Herzberg
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+49 3531 502-6719
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Herzberg
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Eisenbahnstraße 37
16225 Eberswalde
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Am Markt 1
16225 Eberswalde
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Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr nach Terminvereinbarung


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+49 3334 2142360
Telefon
+49 3334 2141360

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Postfach 1138
14801 Bad Belzig
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Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
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Montag nach Vereinbarung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag nach Vereinbarung

Freitag nach Vereinbarung

Montags und mittwochs sind die Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichbar.

Beachten Sie bitte, dass der Einlass in das Gebäude nur nach  vorheriger Terminvereinbarung  mit Bestätigung gestattet wird.


Fax
03328 318458
Telefon
03328 318368
Telefon
03328 318441

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Häufig gestellte Fragen

Es dauert ein paar Tage (3 bis 4 Tage) bis die Änderung im System der unteren Bauaufsichtsbehörde eingepflegt ist.


Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.


Wechselt die Bauherrschaft, hat die neue Bauherrschaft dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich in Textform mitzuteilen.


Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.


Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Textform den Wechsel der Bauherrschaft mit. Die Mitteilung sollte mindesten den Namen, bzw. Ansprechpartner, die Anschrift und eine Mailadresse enthalten.


Die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg.


Wechsel, Bauherr, Baugenehmigung, Bauherrschaft, Baustelle