Dienstleistung
An- und Verkauf von Grundstücken von und an die Kommune
Kaufanträge für kommunale Grundstücke stellen/ Verkaufsangebote von Grundstücken privater Personen an die Kommune abgeben
Einrichtung
Fachbereich 23 - Immobilien
Adresse
Karl-Marx-Str. 67
03046 Cottbus/Chóśebuz
Karl-Marx-Str. 67
03046 Cottbus/Chóśebuz
Telefon
+49 355 612-2960
+49 355 612-2960
Hinweis
Heike Kolter, Fachbereichsleiterin Immobilien
Heike Kolter, Fachbereichsleiterin Immobilien
Telefon
+49 355 612-2951
+49 355 612-2951
Hinweis
Madlen Gabbert-Harder, Teamleiterin Vertragmanagement städtischer Grundbesitz
Madlen Gabbert-Harder, Teamleiterin Vertragmanagement städtischer Grundbesitz
Telefon
+49 355 612-2302
+49 355 612-2302
Hinweis
Dagmar Kaiser, Teamleiterin Grundstücksverkehr/hoheitliche Aufgaben
Dagmar Kaiser, Teamleiterin Grundstücksverkehr/hoheitliche Aufgaben
E-Mail
Einrichtung
Landkreis Elbe-Elster - Immobilienmanagement
Adresse
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
- Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
- Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
darüber hinaus nach Terminvereinbarung möglich
Fax
03535 46-2634
03535 46-2634
Telefon
+49 3535 46-1305
+49 3535 46-1305
Hinweis
Straßenbenutzung
Straßenbenutzung
Telefon
+46 3535 46-2642
+46 3535 46-2642
Hinweis
Sekretariat
Sekretariat
Telefon
+49 3535 46-1217
+49 3535 46-1217
Hinweis
Liegenschaftsmanagement
Liegenschaftsmanagement
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Sofern kommunale Immobilien für die Daseinsvorsorge nicht benötigt werden und entbehrlich sind, können diese mit Zustimmung der Gremien der Kommunalverfassung veräußert werden. Die Kommune kauft auch Immobilien an, wenn dies zur Umsetzung von Erschließungsmaßnahmen bzw. zur Flächenbevorratung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich ist.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag
Zuständige Stelle
Fachbereich Immobilien
Schlagwörter
Tausch, Kauf, Verkauf, Grundstücke
Ausführliche Beschreibung
Sofern kommunale Immobilien für die Daseinsvorsorge nicht benötigt werden und entbehrlich sind, können diese mit Zustimmung der Gremien der Kommunalverfassung veräußert werden. Die Kommune kauft auch Immobilien an, wenn dies zur Umsetzung von Erschließungsmaßnahmen bzw. zur Flächenbevorratung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich ist.
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag
Zuständige Stelle
Fachbereich Immobilien
Schlagwörter
Tausch, Kauf, Verkauf, Grundstücke