Dienstleistung
Amtsärztliche Begutachtung / Untersuchungen
Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte vorgenommen.
Einrichtung
Amtsärztlicher Dienst
Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Servicezeiten
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Fax
03867 713550
03867 713550
Einrichtung
Fachbereich 53 - Gesundheit
Adresse
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Fax
+49 355 612-3504
+49 355 612-3504
Telefon
+49 355 612-3215
+49 355 612-3215
Hinweis
Christiane Glosemeyer, Amtsärztin
Christiane Glosemeyer, Amtsärztin
E-Mail
Einrichtung
Landkreis Barnim - Gesundheitsamt
Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten
Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung
Fax
+49 3334 2142601
+49 3334 2142601
Telefon
+49 3334 2141601
+49 3334 2141601
E-Mail
Adresse
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.
Fax
03535 46-3122
03535 46-3122
Hinweis
Fax
Fax
Telefon
+49 3535 46-3101
+49 3535 46-3101
Hinweis
Sekretariat
Sekretariat
E-Mail
Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Lankeweg 4
14513 Teltow
Lankeweg 4
14513 Teltow
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Telefon
033841 91-0
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.
Hierzu gehören u. a.
- Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
- Gutachten nach dem Beihilferecht
- Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
- Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
- Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
- Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
- Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
- Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Gutachten nach dem Waffengesetz
- Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
- Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht
Zuständige Stelle
Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte vorgenommen.
Ausführliche Beschreibung
Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.
Hierzu gehören u. a.
- Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
- Gutachten nach dem Beihilferecht
- Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
- Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
- Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
- Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
- Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
- Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Gutachten nach dem Waffengesetz
- Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
- Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht
Zuständige Stelle
Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte vorgenommen.