Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.


Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung


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+49 3535 46-9330
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Altlasten- und Bodenschutz
Telefon
+49 3535 46-9323
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gewerbliche Abfälle
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biogene Abfälle, Klärschlamm
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Abfälle aus privaten Haushalten

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Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz

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+49 355 612-2750
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Stephan Böttcher, Fachbereichsleiter Umwelt und Natur
Telefon
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Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam
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14469 Potsdam
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Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Für Auskünfte und Terminvereinbarungen rufen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da.



Boden-Immission-Abfall@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289841810

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Carl-von-Ossietzky-Straße 11
16225 Eberswalde
Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

weitere Termine nach Vereinbarung


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+49 3334 2142502
Telefon
+49 3334 2141502

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Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
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14513 Teltow
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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag nach Vereinbarung

Freitag nach Vereinbarung


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03328 318388

Häufig gestellte Fragen

je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

Land Brandenburg:

je nach Aufwand, in der Regel 2 - 6 Wochen


Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.


Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.


Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem altlastverdächtige Flächen registriert werden.

Ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse benötigt aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht. Dazu kann man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

Für die Erteilung der Auskunft an Personen, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks sind, muss eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt werden.


Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:

  • Ihren Namen und Anschrift,
  • die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
  • fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
  • fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.

Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers


Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.


Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.


  • Formularbezeichnung: in Planung
  • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
  • Onlineverfahren möglich: in Planung
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.


Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilen die zuständigen unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg


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