Dienstleistung
Allgemeine Vollmacht
Wie kann ich eine Vollmacht erteilen?
Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
033638 2602
033638 850
Einrichtung
Landkreis Barnim - Gesundheitsamt
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung
+49 3334 2142601
+49 3334 2141601
Einrichtung
Landkreis Oberhavel - Fachbereich Soziales
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Montag und Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr*
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr*
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr*
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
* nur mit vorheriger Terminvereinbarung
03301 601-80450
03301 601-3300
Einrichtung
Sekretariat I Bürgerservice I Gemeindeorgane
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
+49 33762 753503
+49 33762 753502
Einrichtung
Stadtbüro
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Montag 08:30 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminverinbarung, nachmittags auch ohne Terminvereinbarung möglich)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Freitag 08:30 -12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Hinweis:
Möglichkeiten zur Terminvereinbarung
- im Internet unter "Terminvereinbarung für ihren Besuch im Stadtbüro"
- über unseren Telefonservice 0355 6123333
- per E-Mail mit der Angabe der Rückruftelefonnummer an stadtbuero@cottbus.de
- über den „ Terminbriefkasten " vor Ort - durch Ausfüllen des Terminformulars
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 355 612-3333
Hotline
+49 355 612-2070
Stadtbüro
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Für amtliche Angelegenheiten (Behördengänge), die Sie nicht selbst erledigen können oder wollen, benötigt die vertretende Person eine von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht. In wenigen Fällen ist eine Vertretung nicht möglich und Sie müssen persönlich erscheinen.
Bitte informieren Sie sich vorherbei der entsprechenden Behörde, ob eine Vertretung möglich ist.
Schlagwörter
Vertretung, Vertretende, Volmacht, Bevollmächtigter, Bevollmächtigung
Ausführliche Beschreibung
Für amtliche Angelegenheiten (Behördengänge), die Sie nicht selbst erledigen können oder wollen, benötigt die vertretende Person eine von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht. In wenigen Fällen ist eine Vertretung nicht möglich und Sie müssen persönlich erscheinen.
Bitte informieren Sie sich vorherbei der entsprechenden Behörde, ob eine Vertretung möglich ist.