Dienstleistung
Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.
Einrichtung
Bürgerbüro
Bahnhofstraße 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag geschlossen
Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde
Karl-Marx-Str. 69
03044 Cottbus/Chóśebuz
Achtung: Für alle Sprechzeiten ist es zwingend notwendig, einen Termin zu vereinbaren. Möglich ist das
- hier online oder
- telefonisch unter 0355 612-4788 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr
- bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 355 612-4788
Einrichtung
Führerscheinstelle
Hegelstraße 23a
15517 Fürstenwalde/Spree
Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr
03361 599-3050
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr
Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung und ersparen Sie sich Wartezeit.
+49 3334 2142466
+49 3334 2141466
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Die persönliche Antragstellung erfolgt nur noch über Terminvergabe.
Für dringende Fälle (Verlust, Verlängerung CE, DE, Personenbeförderung mit zeitnahem Ablaufdatum) kann eine Antragstellung Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr – 09.00 Uhr ohne Termin erfolgen.
+49 35341 97-7620
Einrichtung
Landkreis Oberhavel - Führerscheinstelle
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Montag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
03301 601-5900
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr
Die Wartemarkenausgabe endet 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit.
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Ausführliche Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers der Fahrerlaubnis (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Schlagwörter
Führerschein abgelaufen, Befristet, Ablauf, Gültigkeit, Führerscheindokument, Fahrerlaubnis, ungültig, Führerschein, Ausstellung, Beantragung neuer Führerschein, neuer Führerschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Ausführliche Beschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Führerschein
Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Inhabers der Fahrerlaubnis (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).