Sie nehmen an einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teil und arbeiten zeitgleich? Wenn Sie mehr Zeit für die Qualifizierungsmaßnahme benötigen, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen.


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Liebknechtstraße 13
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Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung
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03366 35-2309
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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

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Donnerstag
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Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


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Terminanfragen per E-Mail an termin-abh@potsdam-mittelmark.de

Bitte beachten, die Ausländerbehörde ist ausschließlich per E-Mail erreichbar.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
+49 33841 1768

Häufig gestellte Fragen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich.


Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation und üben begleitend eine qualifizierte Beschäftigung im anzuerkennenden Beruf aus.

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis endet, bevor Sie die Qualifizierungsmaßnahme abgeschlossen haben, können Sie eine Verlängerung beantragen. Dann erhalten Sie zusätzlich Zeit, um die Nachqualifizierung fortzusetzen. Voraussetzung ist, dass Sie immer noch einen Arbeitsplatz haben.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung ist befristetet und wird zunächst für höchstens ein Jahr erteilt. Sie kann bis zu insgesamt 3 Jahren verlängert werden.

Sie sollten die Verlängerung rechtzeitig vor dem Gültigkeitsende Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollten Sie Ihren Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts sichern können.

Gegebenenfalls muss die Bundesagentur für Arbeit der Ausübung der Beschäftigung erneut zustimmen. Dabei kann sie beispielsweise die Arbeitsinhalte prüfen.

Ihre Aufenthaltserlaubnis kann nicht verlängert werden, wenn Sie die Nachqualifizierung nicht in einem angemessenen Zeitraum abschließen können. Sie kann auch nicht verlängert werden, wenn die Ausländerbehörde die Verlängerung bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits ausgeschlossen hat.

Sie können zusätzlich zu der Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.


  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Im Land Brandenburg ist dies, wenn Sie

-      in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung,

-      in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.


Behördenverzeichnis Brandenburg

Ausbildung, Qualifizierte Beschäftigung, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsplatzangebot, Reglementierte Berufe, Hinreichende Sprachkenntnisse, deutsche Sprachkenntnisse, Qualifizierungsmaßnahme, ausländischer Abschluss, Zustimmung der BA, Anerkennungsverfahren, Berufsabschluss, Berufsqualifikation, Gleichwertigkeitsprüfung, Qualifikation, Fortsetzung des Aufenthalts, Verlängerung des Aufenthalts, Ausgleichsmaßnahme, Teilweise Gleichwertigkeit, Anpassungsqualifizierung, Nichtreglementierte Berufe, Nachqualifizierung, Feststellung der Gleichwertigkeit, Ausländische Berufsqualifikation, Anerkennung Berufsqualifikation, Antrag Aufenthaltstitel, Anerkennung Berufsabschluss, Antrag Aufenthaltserlaubnis, Beschäftigung, Anstellung, Aufenthaltsrecht, Einwanderung