Wenn Sie mehr als 60 Liter eines nicht abgefüllten Weinbauerzeugnisses transportieren, benötigen Sie für jeden Transport ein Weinbegleitdokument.


Adresse
Haus M/N, Behlertstr. 3a
14467 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Termine nach Vereinbarung

Es besteht an den Wochenenden und Feiertagen eine amtstierärztliche Rufbreitschaft zu Notfällen in den Aufgabengebieten, erreichbar über die Leitstelle der Feuerwehr (+49 331 3701-0)


Fax
0331 289841817
Telefon
0331 2891817

Adresse
Schneeberger Weg 40
15848 Beeskow
Servicezeiten Montag, Freitag: Termine nach Vereinbarung Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen

Telefon
03366 35-1901

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag bis Freitag: Termin nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142600
Telefon
+49 3334 2141600

Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Monntag 07:00 bis 16:00
  • Dienstag 07:00 bis 17:00
  • Mittwoch 07:00 bis 16:00
  • Donnerstag 07:00 bis 16:00
  • Freitag 07:00 bis 12:30

Fax
+49 3535 46-2687
Telefon
+49 3535 46-9126
Hinweis
Sachgebietsleitung

Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
03321 403-35519
Telefon
03321 403-5519

Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
03321 40335515
Telefon
03321 403-5515

Adresse
Karl-Marx-Platz 1
16775 Gransee
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr


Telefon
03301 601-6231

Adresse
Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin

Fax
03391 3239
Telefon
03391 688-0

Postfach
Postfach 1138
14806 Bad Belzig
Adresse
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel

Telefon
033841 91-0

Adresse
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

sowie telefonischer Vereinbarung


Fax
03562 986-18388
Telefon
03562 986-18301

Adresse
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

sowie telefonischer Vereinbarung


Fax
03562 986-13988
Telefon
0355 612-3912
Telefon
03562 986-13922

Adresse
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Fax
03371 608-9000
Telefon
03371 608-0

Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

allgemeine Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!


Fax
03984 70-1939
Hinweis
Fax Veterinäramt
Telefon
03331 268-457
Hinweis
Lebensmittelüberwachungsbehörde

Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Servicezeiten

Mo. 09:00 - 15:00 Uhr
Di. 08:30 - 17:30 Uhr
Mittwochs und an den anderen Werktagen außerhalb der Sprechzeiten Termine nach Vereinbarung.
Do. 09:00 - 15:00 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
03876 713412
Telefon
03876 713411

Häufig gestellte Fragen

Es gibt keine Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht nötig.


Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind insbesondere

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei.

Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.


  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
  • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
    • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    • zwischen 2 Anlagen desselben Unternehmens,
    • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung beträgt über 70 Kilometer.
  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
  • Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
    - vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    - zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
    - zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung
    beträgt über 70 Kilometer.

Sie reichen das Begleitdokument für den Weintransport online, per Post oder Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort. Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Weintransport, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht.

Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.

Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:

  • Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
  • Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
  • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
  • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
  • Alle Beteiligten (beispielsweise Fahrer, Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

Begleitdokument per Post oder per Fax einreichen:

  • Sie füllen das 4fach Formular leserlich und vollständig aus.
  • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen drei Durchschläge behalten Sie.
  • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem WeintransportEmpfänger (zum Beispiel der Kellerei).
  • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post oder per Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
  • Der übrige Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.

Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.


Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Landwirtschaftsbehörde/-kammer

In Brandenburg die Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte als Weinkontrollbehörden


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