Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.


Adresse
Friedrich-Engels-Straße 104
14473 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Mo 08:00 – 15:00 Uhr

Di 08:00 – 18:00 Uhr

Mi 08:00 – 12:00 Uhr

Do 08:00 – 18:00 Uhr

Fr 08:00 – 12:00 Uhr

Sa 08:00 – 12:00 Uhr

Die Fahrerlaubnisbehörde ist telefonisch unter der Rufnummer  0331 / 289 - 3290 nicht zur Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten erreichbar:


Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen

Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

Mo 11:00 – 12:00 Uhr

Di 15:00 – 16:00 Uhr

Do 11:00 – 12:00 Uhr

Fr 11:00 – 12:00 Uhr


Fax
0331 289843298
Telefon
0331 2891110
Telefon
0331 2894444
Hinweis
Terminvereinbarung

Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03306 751-304
Telefon
03306 751-305

Adresse
Am Markt 2
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Adresse
Prenzlauer Straße 8
17326 Brüssow

Telefon
039742 86024

Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Freitag 08:00 - 11:30 Uhr


Fax
03984 70-4032
Hinweis
Sekretariat
Telefon
03984 70-1132
Hinweis
Sekretariat

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Adresse
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr


Fax
+49 3334 2142466
Telefon
+49 3334 2141466

Online-Terminvereinbarung
Adresse
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Servicezeiten

Die persönliche Antragstellung erfolgt nur noch über Terminvergabe.

Für dringende Fälle (Verlust, Verlängerung CE, DE, Personenbeförderung mit zeitnahem Ablaufdatum) kann eine Antragstellung Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr – 09.00 Uhr ohne Termin erfolgen.


Telefon
+49 35341 97-7620

Online-Terminvereinbarung
Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Freitag
07.30 - 12.30 Uhr


Telefon
03301 601-5900

Ansprechpartner
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Online-Terminvereinbarung eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten nicht möglich ist.


Telefon
033841 91-0

Adresse
Fontaneplatz 10
15711 Königs Wusterhausen

Fax
03375 26-2670
Telefon
03375 26-2660

Häufig gestellte Fragen

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.


Bei Beschädigung

  • alter Führerschein
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto

Bei Verlust oder Diebstahl

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei
  • auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins

Informationen zur Datenverarbeitung (Fahrerlaubnisbehörde)
FormularDokLink


Fotomustertafel der Bundesdruckerei
FormularDokLink

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