Wenn Sie eine Familienpflegeeinrichtung betreiben, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.


Adresse
Hegelstraße 23a
15517 Fürstenwalde/Spree
Servicezeiten

Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr


Fax
03361 33054
Telefon
03361 599-1320

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Montag, Donnerstag, Freitag Termine nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142466
Telefon
+49 3334 2141466

Adresse
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Servicezeiten
  • Montag  08:00-12:00 Uhr
  • Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
  • Freitag 08:00-12:00 Uhr

Telefon
+49 35341 97-7664

Adresse
Märkische Straße 2
15344 Strausberg

Ansprechpartner
Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr


Ansprechpartner
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag nach telefonischer Vereinbarung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag nach telefonischer Vereinbarung

Freitag nach telefonischer Vereinbarung


Fax
03327 739-260
Telefon
033841 91-0

Adresse
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

sowie telefonischer Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
03562 986-13288
Telefon
03562 986-13201

Adresse
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Servicezeiten

Montag 08:00 - 11:30 Uhr, 12:30 - 14:30 Uhr

Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr, 12:30 - 17:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr, 12:30 - 14:30 Uhr

Freitag 08:30 - 11:30 Uhr


Häufig gestellte Fragen

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Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.


  • Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
  • Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung sowie ihrem Geltungsbereich.

v ariiert zwischen den Behörden


Fahrzeuge der Familienpflege können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für bestimmte Einzeltätigkeiten der Familienpflege.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.


Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Sie müssen beispielsweise eine Kopie des Fahrzeugscheins vorlegen.


Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.


Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Die Behörde prüft dann Ihren Antrag und erteilt dann gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.


  • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: nein
  • p ersönliches Erscheinen nötig: nein

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