Ihr Reisepass ist während einer Auslandsreise abhandengekommen? Wenn Sie einen Reisepass benötigen, können Sie einen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland beantragen.


Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03306 751-304
Telefon
03306 751-305

Adresse
Am Markt 2
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


Adresse
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.


Fax
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720720

Adresse
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Adresse
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag 08:00 - 13:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)

Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)

Samstag 09:00 - 12:00 Uhr (NUR am 1. Samstag im Monat; ohne Terminvereinbarung)


Telefon
03327 7830

Adresse
Grünauer Straße 49
15732 Eichwalde
Servicezeiten

Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung (offener Sprechtag):

Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr, 16:00 – 17:30 Uhr

Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr

Nur mit vorheriger Terminbuchung:

Montag: 09:00 – 11:30 Uhr

Mittwoch: 09:00 – 11:30 Uhr, 13:00 – 14:30 Uhr Hinweis (Nur Abholung bereits beantragter Personalausweise und Reisepässe)

Wichtige Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass an offenen Sprechtagen die Anzahl der bearbeitbaren Anliegen von der täglichen Personalverfügbarkeit abhängt. Der Sprechtag kann daher bei Erreichen der Kapazitätsgrenze auch früher beendet werden.

Von Anfragen zu früheren Terminvergaben per Telefon oder E-Mail bitten wir abzusehen, da unsere Mitarbeitenden während der Sprechtage keine telefonischen Rückfragen bearbeiten können.

Es handelt sich um eine Testphase – Änderungen sind kurzfristig möglich.

Die oben genannten Öffnungszeiten beziehen sich nur auf das Einwohnermeldeamt. Für das Standesamt gilt weiterhin ausschließlich die Terminbuchung.


Telefon
030 67502306

Adresse
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


Telefon
03307 4684145
Telefon
03307 4684154
Telefon
03307 4684150
Telefon
03307 4684153

Adresse
Markt 1-3
14959 Trebbin

Adresse
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Der Bürgerservice hat zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.


Fax
035322 2271
Telefon
035322 390

Adresse
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde (Oder)
Servicezeiten

Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr


Adresse
Am Rathaus 1
14979 Großbeeren
Servicezeiten

Di.   09:00 - 12:00 Uhr

Do. 14:00 - 17:30 Uhr

Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung oder Online-Terminbuchung!


Telefon
033701 328838

Adresse
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag keine Sprechzeiten


Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


Telefon
03341 4149331

Adresse
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin

Fax
033638 2602
Telefon
033638 85-123

Adresse
Hauptstraße 35
17337 Uckerland
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 11:30 Uhr

Di.   08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr

Do.  08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Fr.   08:30 - 11:30 Uhr


Telefon
039745 86122

Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Mo      08:00 – 12:00 Uhr
Di       08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi       geschlossen
Do      08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr       08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr

Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.

Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Ausweis- und Passwesen;
  • Meldewesen;
  • Fundbüro;
  • GEZ-Gebührenbefreiung;
  • Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
  • KFZ-Angelegenheiten

Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Abholung von Dokumenten
  • Beantragung Führungszeugnis
  • Ausstellung Meldebescheinigung

Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:

  • Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.

Telefon
03391 355-111

Adresse
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
Servicezeiten

MO     Bürgerservice                                     
           9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr  
           Fachbereiche
           Termine nur nach Vereinbarung
DI        9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
MI        geschlossen
DO      8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr
FR       9.00 - 12.00 Uhr


Telefon
033456 49149

Adresse
Gasstraße 4
03172 Guben
Servicezeiten

Montag 08:00 – 16:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (keine Meldestelle)

Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr

Freitag 08:00 – 14:00 Uhr

Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)


Fax
03561 68714000
Telefon
03561 68710

Adresse
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 18:30 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
03338 365105
Telefon
03338 365258

Häufig gestellte Fragen

Geltungsdauer: 1 bis 31 Tage
Geltungsdauer: 1 Jahr

Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung während der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.
Gebühr: EUR 52,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html
Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung außerhalb der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR bei Beantragung außerhalb der regulären Öffnungszeiten und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.
Gebühr: EUR 60,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html

Wenn Sie sich einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen möchten, dauert dies in der Regel wenige Stunden.

Wenn Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen möchten, dauert dies gegebenenfalls mehrere Tage.

Wenn Sie sich einen Reisepass neu ausstellen lassen möchten, dauert dies mindestens 4 Wochen.

Wenn sich die notwendige Rücksprache mit dem Bürgeramt an Ihrem deutschen Wohnsitz verzögert, kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Wenn Sie ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Bearbeitungsdauer verzögern.


Bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland benötigen Sie in der Regel den polizeilichen Nachweis über die Verlust- oder Diebstahlmeldung für den Antrag auf ein neues Passdokument.

Einen Pass oder Passersatz für die Heim- oder Weiterreise können Sie dann bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland beantragen.

Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder reisen wollen, wird Ihnen entweder

  • ein Reiseausweis als Passersatz, der nur für die Rückkehr beziehungsweise Einreise nach Deutschland gilt,
  • ein vorläufiger Reisepass oder
  • ein neuer Reisepass ausgestellt.

Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren wollen, der Reiseausweis zur Rückkehr für die Aus- oder Durchreise ausländischer Staaten aber nicht anerkannt wird oder die auf einen Monat beschränkte Gültigkeitsdauer nicht ausreicht, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihre Reise fortsetzen und nicht direkt nach Deutschland zurückkehren möchten. Wird auch ein vorläufiger Reisepass nicht anerkannt, ist die Ausstellung eines neuen Reisepasses möglich, dies gegebenenfalls im Expressverfahren.

Wenn Sie Kopien von Ihrem Pass und eventuell auch Personalausweis auf Ihrer Reise mitführen, erleichtert dies nach dem Verlust oder Diebstahl die Feststellung Ihrer Identität und die Ausstellung eines neuen Passes oder Passersatzes.


  • Nachweis der Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • vollständig ausgefüllte Antragsformular
  • aktuelles biometrisches Lichtbild:
    • Passformat (45 x 35 mm)
    • Hochformat
    • Frontalaufnahme ohne Rand
    • in der Regel ohne Kopfbedeckung
    • ohne Bedeckung der Augen
  • Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung, wenn Sie Ihre Identität nicht durch Vorlage eines Identitätsdokuments nachweisen können, zum Beispiel:
    • ein noch vorhandener deutscher Reisepass oder Personalausweis
    • eine Kopie davon
    • ein ausländischer Reisepass oder Personalausweis
  • Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.

  • Meldung des Verlusts beziehungsweise des Diebstahls bei der örtlichen Polizeibehörde und der Auslandsvertretung

Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland auf einer Reise verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Melden Sie den Verlust bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde.
  • Suchen Sie die deutsche Auslandsvertretung auf, dazu zählen
    • die deutsche Botschaft,
    • ein deutsches Generalkonsulat oder
    • ein deutsches Konsulat im Reiseland.
    • gegebenenfalls auch Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln.
  • Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, kann Ihnen bei Bedarf direkt vor Ort ein Passersatz, der für Rückkehr beziehungsweise für die Einreise nach Deutschland gültig ist, ausgestellt werden.
    • Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen, dauert die Ausstellung länger. 
  • Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Ersatzreisedokumente ausstellen.
    • Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen Mitgliedstaats der EU, können Sie nur in die EU zurückreisen.
    • Ein Ersatzreisedokument, ausgestellt durch einen anderen Mitgliedstaat der EU, ist nur wenige Tage gültig.

  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen des Auswärtigen Amtes
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesem Fall müssen Sie ein Ausreisevisum beantragen.


Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde


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