Dienstleistung
Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Ihr Name hat sich geändert und Sie planen eine Reise in ein Land außerhalb der EU? Dann müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Einrichtung
Bürgerbüro
Am Markt 2
03130 Spremberg/Grodk
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Bürgerbüro
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
+49 33233 720199
+49 33233 720720
Einrichtung
Bürgerbüro
August-Bebel-Straße 10
19322 Wittenberge
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Montag 08:30–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr
Dienstag 08:30–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr
Freitag 08:30–12:00 Uhr
03877 951-123
03877 951-218
Einrichtung
Bürgerservice
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Montag 08:00 - 13:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr (NUR am 1. Samstag im Monat; ohne Terminvereinbarung)
03327 7830
Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Grünauer Straße 49
15732 Eichwalde
Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung (offener Sprechtag):
Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr, 16:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Nur mit vorheriger Terminbuchung:
Montag: 09:00 – 11:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 11:30 Uhr, 13:00 – 14:30 Uhr Hinweis (Nur Abholung bereits beantragter Personalausweise und Reisepässe)
Wichtige Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass an offenen Sprechtagen die Anzahl der bearbeitbaren Anliegen von der täglichen Personalverfügbarkeit abhängt. Der Sprechtag kann daher bei Erreichen der Kapazitätsgrenze auch früher beendet werden.
Von Anfragen zu früheren Terminvergaben per Telefon oder E-Mail bitten wir abzusehen, da unsere Mitarbeitenden während der Sprechtage keine telefonischen Rückfragen bearbeiten können.
Es handelt sich um eine Testphase – Änderungen sind kurzfristig möglich.
Die oben genannten Öffnungszeiten beziehen sich nur auf das Einwohnermeldeamt. Für das Standesamt gilt weiterhin ausschließlich die Terminbuchung.
030 67502306
Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
03307 4684145
03307 4684154
03307 4684150
03307 4684153
Einrichtung
Einwohnermeldewesen
Markt 1-3
14959 Trebbin
Einrichtung
Fachbereich 1 - Bürgerservice
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Der Bürgerservice hat zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.
035322 2271
035322 390
Einrichtung
Fachdienst Personenstand- und Meldewesen
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde (Oder)
Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Am Rathaus 1
14979 Großbeeren
Di. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:30 Uhr
Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung oder Online-Terminbuchung!
033701 328838
Einrichtung
Gemeinde Panketal - Pass- und Meldewesen
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 4149331
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
033638 2602
033638 85-123
Einrichtung
Gemeinde Uckerland - Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 35
17337 Uckerland
Mo. 08:30 - 11:30 Uhr
Di. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr
Do. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
Fr. 08:30 - 11:30 Uhr
039745 86122
Einrichtung
Sachgebiet Bürgerservice
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Mo 08:00 – 12:00 Uhr
Di 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr
Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.
Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Ausweis- und Passwesen;
- Meldewesen;
- Fundbüro;
- GEZ-Gebührenbefreiung;
- Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
- KFZ-Angelegenheiten
Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Abholung von Dokumenten
- Beantragung Führungszeugnis
- Ausstellung Meldebescheinigung
Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:
- Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.
03391 355-111
Einrichtung
SB Einwohnermeldeamt
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
MO Bürgerservice
9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr
Fachbereiche
Termine nur nach Vereinbarung
DI 9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
MI geschlossen
DO 8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr
FR 9.00 - 12.00 Uhr
033456 49149
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Einwohnermeldeamt
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 18:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365258
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Sprechzeiten, ohne Terminbuchung:
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Sprechzeiten, nur mit vorheriger Terminbuchung:
Montag
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag
10:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 19:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
03378 827-124
03378 827-140
03378 827-141
03378 827-142
03378 827-143
03378 827-144
Einrichtung
Stadtbüro
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
Montag 08:30 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminverinbarung, nachmittags auch ohne Terminvereinbarung möglich)
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Freitag 08:30 -12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
Hinweis:
Möglichkeiten zur Terminvereinbarung
- über unseren Telefonservice 0355 6123333
- per E-Mail mit der Angabe der Rückruftelefonnummer an stadtbuero@cottbus.de
- über den „ Terminbriefkasten " vor Ort - durch Ausfüllen des Terminformulars
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 355 612-2070
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.
Geltungsdauer:
10 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
EUR 70,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
EUR 92,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
EUR 37,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
EUR 59,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
EUR 102,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
EUR 124,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
EUR 69,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Neuausstellung des Reisepasses im Expressverfahren mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
EUR 91,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses
Gebühr:
EUR 26,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses
Gebühr:
EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Zuschlag bei Beantragung eines Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr:
EUR 31,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Zuschlag bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses bei einer deutschen Auslandsvertretung
Gebühr:
EUR 44,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr:
EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
Gebühr:
EUR 15,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel
- Familienname,
- Vornamen oder
- deren Reihenfolge
geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.
Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:
- Heirat
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung der Vornamensreihenfolge
Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.
Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bei Heirat: Eheurkunde
- nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
- Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde
Voraussetzungen
- Ihr Name hat sich geändert.
-
Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
- Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
-
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Zuständig ist die Behörde, in welcher Gemeinde oder Stadt Ihre Hauptwohnung liegt.
- Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
-
Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Wenn Sie den Reisepass bereits vor der Hochzeit beantragt haben: Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Weiterführende Informationen
Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Fotomustertafel auf der Internetseite der Bundesdruckerei
Hinweise (Besonderheiten)
- Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
- Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisebeginn erhalten können und das Reisezielland einen vorläufigen Reisepass als Einreisedokument akzeptiert, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
- Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.
Zuständige Stelle
Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde
Schlagwörter
Namensänderung, Scheidung, Nachname, Heirat, Reisepaß, Lebenspartnerschaft, Änderung, Reisepass ändern wegen Scheidung, Name, Aufhebung
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gebühr: EUR 70,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 92,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 37,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 59,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 102,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 124,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 69,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 91,50
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 26,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 31,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 44,00
Vorkasse: ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Gebühr: EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr: EUR 15,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel
- Familienname,
- Vornamen oder
- deren Reihenfolge
geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.
Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:
- Heirat
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung der Vornamensreihenfolge
Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.
Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.
Erforderliche Unterlagen
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bei Heirat: Eheurkunde
- nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
- Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde
Voraussetzungen
- Ihr Name hat sich geändert.
-
Bei Ihnen dürfen keine Gründe für eine Versagung vorliegen, wie zum Beispiel:
- Nichterfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht
- Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
-
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Zuständig ist die Behörde, in welcher Gemeinde oder Stadt Ihre Hauptwohnung liegt.
- Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
-
Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Wenn Sie den Reisepass bereits vor der Hochzeit beantragt haben: Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Weiterführende Informationen
Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Informationen über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
Fotomustertafel auf der Internetseite der Bundesdruckerei
Hinweise (Besonderheiten)
- Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
- Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisebeginn erhalten können und das Reisezielland einen vorläufigen Reisepass als Einreisedokument akzeptiert, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
- Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.
Zuständige Stelle
Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde