Dienstleistung
Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Ansprechpartner
Team Zulassung
Frau Katja Strohwald
Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
Zulassungsstelle Sachbearbeiter Zulassungsangelegenheiten
Herr Martin Glaswinkler
Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.
Einrichtung
Kfz-Zulassungsstelle
Karl-Marx-Straße 69
03044 Cottbus/Chóśebuz
Achtung: Für alle Sprechzeiten ist die vorherige Terminvereinbarung notwendig. Ausnahme: Dienstag erfolgt die Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung. Es ist ggf. mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Die Terminvereinbarung ist wie folgt möglich:
-
hier online oder
-
telefonisch unter 0355 612-4777 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr
-
bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 355 612-4751
Einrichtung
Kfz-Zulassungsstelle
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Untere Straßenverkehrsbehörde (einschl. Zulassung von Booten )
-
Montag 8:30-14:30
-
Dienstag 8:30-17:30
-
Mittwoch telefonisch erreichbar
-
Donnerstag 8:30-14:30
-
Freitag 8:30-11:30
Kfz-Zulassung
mit Terminbuchung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr
+49 3334 2142466
+49 3334 2141466
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
- Montag 08:00-12:00 Uhr
- Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
- Freitag 08:00-12:00 Uhr
+49 35341 97-7600
Zulassungsstelle Bad Liebenwerda
+49 3531 50-26715
Zulassungsstelle Finsterwalde
Einrichtung
Landkreis Havelland - 32.4 - Kfz-Zulassung
Goethestraße 59/60
14631 Nauen
Geschwister-Scholl-Straße 7
14712 Rathenow
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (in Nauen nur mit Terminvereinbarung)
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)
+49 3321 403-35151
+49 3321 403-5151
Einrichtung
Landkreis Oberhavel - Kfz-Zulassungsstelle
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Montag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03301 601-5900
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache ohne vorherige Online-Terminvereinbarung nicht möglich ist.
033841 91-0
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:00 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03562 986-13288
03562 986-13201
Einrichtung
Straßenverkehrsamt
Fontaneplatz 10
15711 Königs Wusterhausen
03375 26-2670
03375 26-2660
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Land Brandeburg:
11,10 € für eine Ausstellung der ZB I außerhalb des Zulassungsverfahrens.
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.
Ausführliche Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Land Brandenburg:
Für eine Ausstellung außerhalb eines Zulassungsverfahrens:
- Personalausweis oder Reisepass. Bei Vertretung Vollmacht.
- Vorlage alte ZB I oder bei Verlust eidesstattliche Versicherung bzw. Diebstahlanzeige.
- Vorlage ZB II.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Land Brandenburg:
Widerspruch gegen die Entscheidung der Zulassungsbehörde, danach ggfs. Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Zuständige Stelle
Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem Antragstellende ihren Hauptwohnsitz haben (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).
Schlagwörter
Fahrzeugschein, Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassung Fahrzeug, Fahrzeugzulassung, Bescheinigung, Zulassungsbescheinigung Teil 1, ZB I, Zulassung Kfz, Zulassung Auto, zulassungspflichtiges Fahrzeug
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Land Brandeburg:
11,10 € für eine Ausstellung der ZB I außerhalb des Zulassungsverfahrens.
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.
Ausführliche Beschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Land Brandenburg:
Für eine Ausstellung außerhalb eines Zulassungsverfahrens:
- Personalausweis oder Reisepass. Bei Vertretung Vollmacht.
- Vorlage alte ZB I oder bei Verlust eidesstattliche Versicherung bzw. Diebstahlanzeige.
- Vorlage ZB II.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Land Brandenburg:
Widerspruch gegen die Entscheidung der Zulassungsbehörde, danach ggfs. Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Zuständige Stelle
Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem Antragstellende ihren Hauptwohnsitz haben (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).