Dienstleistung
Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
Ansprechpartner
Team Fahrerlaubnisse
Herr Frank Filusch
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben A, B, C, D, F, I)
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben S, St, T, U, W, X, Y, Z)
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben E, K, M, V)
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben N, O, P, Q, R, Sch)
Sb Ordnung,Verkehr, Bußgeld (Buchstaben G, H, J, L)
Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.
Einrichtung
32.3 - Straßenverkehr
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
Friedrich-Engels-Straße 104
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Mo 08:00 – 15:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 12:00 Uhr
Do 08:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Sa 08:00 – 12:00 Uhr
Die Fahrerlaubnisbehörde ist telefonisch unter der Rufnummer 0331 / 289 - 3290 nicht zur Terminvereinbarung zu folgenden Zeiten erreichbar:
Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen
Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Fahrerlaubnisangelegenheiten geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
Mo 11:00 – 12:00 Uhr
Di 15:00 – 16:00 Uhr
Do 11:00 – 12:00 Uhr
Fr 11:00 – 12:00 Uhr
0331 289843298
0331 2891110
0331 2894444
Terminvereinbarung
Einrichtung
Bürgerbüro
Am Markt 2
03130 Spremberg/Grodk
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
03876 713-483
Sachbereichsleitung
03876 713-352
03876 713-349
03876 713-358
03876 713-308
Einrichtung
Führerscheinstelle
Hegelstraße 23a
15517 Fürstenwalde/Spree
Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr
03361 599-3050
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr
+49 3334 2142466
+49 3334 2141466
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Die persönliche Antragstellung erfolgt nur noch über Terminvergabe.
Für dringende Fälle (Verlust, Verlängerung CE, DE, Personenbeförderung mit zeitnahem Ablaufdatum) kann eine Antragstellung Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr – 09.00 Uhr ohne Termin erfolgen.
+49 35341 97-7620
Einrichtung
Landkreis Oberhavel - Führerscheinstelle
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Montag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
03301 601-5900
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass ohne vorherige Online-Terminvereinbarung eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten nicht möglich ist.
033841 91-0
Einrichtung
Straßenverkehrsamt
Fontaneplatz 10
15711 Königs Wusterhausen
03375 26-2670
03375 26-2660
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Ergänzung Land Brandenburg:
Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Ausführliche Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
-
die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
-
die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Erforderliche Unterlagen
Ergänzung Land Brandenburg:
Abhängig von begehrter Erweiterung; in der Regel
• amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
• ggf. aktuelle Meldebescheinigung
• aktuellen Führerschein
• Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
• Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
Der Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe ist bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis üblicherweise entbehrlich.
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Verfahrensablauf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.
Formulare
Ergänzung Land Brandenburg:
Schriftform erforderlich
Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Behörde
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.
Schlagwörter
Führerschein, Fahrerlaubnis, Erweiterung des Führerscheins, Erweiterung der Fahrerlaubnis, neue Klasse, Fahrerlaubniserweiterung, Erweiterung, Fahrausweis, Lappen
Bearbeitungsdauer
Ergänzung Land Brandenburg:
Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Ausführliche Beschreibung
Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung
Ausnahmen bestehen für:
-
die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). -
die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.
Erforderliche Unterlagen
Ergänzung Land Brandenburg:
Abhängig von begehrter Erweiterung; in der Regel
• amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
• ggf. aktuelle Meldebescheinigung
• aktuellen Führerschein
• Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
• Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
Der Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe ist bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis üblicherweise entbehrlich.
Voraussetzungen
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Verfahrensablauf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.
Formulare
Ergänzung Land Brandenburg:
Schriftform erforderlich
Persönliches Erscheinen nötig: auf Verlangen der Behörde
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.