Dienstleistung
elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Einrichtung
Bürgerbüro
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
+49 33233 720199
+49 33233 720212
+49 33233 720122
+49 33233 720119
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
unverzüglich
Welche Gebühren fallen an?
- Sperrung gebührenfrei
- Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt
Kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Tag
Ausführliche Beschreibung
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Verfahrensablauf
Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.
Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).
Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Zuständige Stelle
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Schlagwörter
elektronischer Personalausweis, Ausweis, aktivieren, Identitätsnachweis, ePA, nPA, neuer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, neu, Sperren, Ausweischip, Elektronisch, Chip, Starten, Pass, Ausweis-Chip, Online-Ausweisfunktion, PA, Perso, Personalausweis, Neuer PA, Ausweischip, Chip, Sperrung, Sperr, Personaldokument, neu, Elektronisch, Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
Welche Fristen muss ich beachten?
unverzüglich
Welche Gebühren fallen an?
- Sperrung gebührenfrei
- Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt
Kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Tag
Ausführliche Beschreibung
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Verfahrensablauf
Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.
Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).
Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Zuständige Stelle
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden