Dienstleistung
elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten
Sie können Ihre Online-Ausweisfunktion des Personalausweises auch für die elektronische Signatur nutzen. Dafür müssen Sie ein Signaturzertifikat erwerben.
Einrichtung
Bürgerbüro
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
+49 33233 720199
+49 33233 720212
+49 33233 720122
+49 33233 720119
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern. Hierfür wird keine Gebühr bei der Personalausweisbehörde erhoben.
Ausführliche Beschreibung
Mit der elektronischen Signatur können Sie ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden), das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre, rechtsverbindlich unterzeichnen.
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Verfahrensablauf
Ihr Personalausweis wird automatisch mit der Online Ausweisfunktion ausgehändigt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind. Diese Funktion ermöglicht die Nutzung des Personalausweises als elektronische Signatur. Sie müssen ein elektronisches Signaturzertifikat erwerben um die Funktion nutzen zu können.
Zuständige Stelle
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern.
Schlagwörter
Ausweis, ePA, nPA, Pass, Personalausweiser, Ausweis-Chip, Online-Ausweisfunktion, Neuer PA, Ausweischip, Chip, Signatur, elektronische Unterschrift, qualifizierte elektronische Signatur
Welche Gebühren fallen an?
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern. Hierfür wird keine Gebühr bei der Personalausweisbehörde erhoben.
Ausführliche Beschreibung
Mit der elektronischen Signatur können Sie ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden), das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre, rechtsverbindlich unterzeichnen.
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Verfahrensablauf
Ihr Personalausweis wird automatisch mit der Online Ausweisfunktion ausgehändigt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind. Diese Funktion ermöglicht die Nutzung des Personalausweises als elektronische Signatur. Sie müssen ein elektronisches Signaturzertifikat erwerben um die Funktion nutzen zu können.
Zuständige Stelle
Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet. Sie können diese Funktion nutzen, indem Sie ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erwerben und auf dem Personalausweis speichern.