Dienstleistung
elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Einrichtung
Bürgerbüro
Adresse
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
Fax
+49 33233 720199
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720212
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Telefon
+49 33233 720122
+49 33233 720122
Telefon
+49 33233 720119
+49 33233 720119
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
EUR 6,00
Land Brandenburg: Kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Tag
Ausführliche Beschreibung
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Zuständige Stelle
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Schlagwörter
elektronischer Personalausweis, Ausweis, aktivieren, Aktivierung, Identitätsnachweis, ePA, nPA, neuer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, neu, Ausweischip, Elektronisch, Chip, Start, Starten, Anschaltung, Erstbenutzung, Pass, Ausweis-Chip, Online-Ausweisfunktion, PA, Perso, Personalausweis, Neuer PA, Ausweischip, Chip, Personaldokument, neu, Elektronisch, später, Nachhinein, nachträglich, Nachgang
Welche Gebühren fallen an?
EUR 6,00
Land Brandenburg: Kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Tag
Ausführliche Beschreibung
Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Zuständige Stelle
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Schlagwörter
elektronischer Personalausweis, Ausweis, aktivieren, Aktivierung, Identitätsnachweis, ePA, nPA, neuer Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, neu, Ausweischip, Elektronisch, Chip, Start, Starten, Anschaltung, Erstbenutzung, Pass, Ausweis-Chip, Online-Ausweisfunktion, PA, Perso, Personalausweis, Neuer PA, Ausweischip, Chip, Personaldokument, neu, Elektronisch, später, Nachhinein, nachträglich, Nachgang