Dienstleistung
elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.
Einrichtung
Bürgerbüro
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
+49 33233 720199
+49 33233 720212
+49 33233 720122
+49 33233 720119
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Tag
Ausführliche Beschreibung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Zuständige Stelle
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
Schlagwörter
elektronischer Personalausweis, Ausweis, Aufhebung, Identitätsnachweis, ePA, nPA, neuer Personalausweis, Pass, Ausweis-Chip, Online-Ausweisfunktion, PA, Perso, Personalausweis, Neuer PA, Ausweischip, Chip, aufheben, Entsperrung, Sperrung, entsperren, Sperr, Personaldokument, neu, Elektronisch
Welche Gebühren fallen an?
Kostenfrei
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Das kann nur persönlich geschehen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Zuständige Stelle
Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden