Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).


Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03306 751-304
Telefon
03306 751-305

Adresse
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.


Fax
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720212
Telefon
+49 33233 720122
Telefon
+49 33233 720119

Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Mo      08:00 – 12:00 Uhr
Di       08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi       geschlossen
Do      08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr       08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr

Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.

Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Ausweis- und Passwesen;
  • Meldewesen;
  • Fundbüro;
  • Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
  • KFZ-Angelegenheiten

Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Abholung von Dokumenten
  • Beantragung Führungszeugnis
  • Ausstellung Meldebescheinigung

Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:

  • Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.

Telefon
03391 355-111

Häufig gestellte Fragen

Wird die Verwaltungsleistung online beantragt fallen keine Gebühren an
Abgabe: EUR 6,00 - 17,00

Bearbeitungsdauer: 1 Tag bis 10 Tage

Benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind, können Sie bei der zuständigen Behörde eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung beantragen. In der Regel beinhaltet diese nur die Angaben über Sie selbst. Auf Wunsch können aber auch Informationen zu den Familienmitgliedern hinzugefügt werden, die bei Ihnen gemeldet sind.

Sie können eine einfache Meldebescheinigung über folgende Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind, erhalten:

  • Familienname
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Auf Antrag können Sie außerdem eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält folgende zusätzliche Angaben, die zu Ihrer Person im Melderegister gespeichert sind:

  • frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Geschlecht
  • zum gesetzlichen Vertreter: Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum, Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • zum Ehegatten oder Lebenspartner: Familienname, Vornamen, Geburtsname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Geschlecht, derzeitige Anschriften, Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung, Sterbedatum, Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke
  • zu minderjährigen Kindern: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift im Inland, Sterbedatum, Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke
  • Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, Passes oder Passersatzpapiers, der eID-Karte
  • Der Datenumfang der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung darf je nach Verwendungszweck unterschritten werden.


  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis

Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

Wenn Ihre Gemeinde für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie sich auch über diesen Zugang anmelden. Sie benötigen dazu:

  • einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • ein De-Mail-Konto oder
  • eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG).

Bürgerservice der kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden


Aufenthaltsbescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung