Dienstleistung
Restabfälle Abholung Änderung
Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle mittels Restabfallbehälter bei Ihrem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Ummelden wenn bestimmte Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Einrichtung
Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO)
Klosterstraße 18
15344 Strausberg
03341 3547001
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
Bearbeitungsdauer
Keine festgelegte Dauer, i. d. R. wenige Tage zur Bearbeitung sowie 1-2 Wochen für die Änderung bzw. Auslieferung der Müllbehälter
Ausführliche Beschreibung
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Regelungen zur Entsorgung von Restabfall sind in den jeweiligen kommunalen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Hierunter fallen zum Beispiel auch Modalitäten zur An-, Ab und Ummeldung von Abfallbehältern, das vorzuhaltende Behältervolumen oder der Leerungsrhythmus,
Die Ummeldung bzw. Änderung einer Restmülltonne ist ggf. nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies kann zum Beispiel sein:
- Veränderung der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen,
- die Größe der Restmülltonne reicht dauerhaft nicht aus oder
- die Restmülltonne ist beschädigt.
zuständig: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Voraussetzungen
Voraussetzungen zur Ummeldung oder Änderung von Restabfallbehältern von der jeweiligen Systemabfuhr sind in den jeweiligen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen festgeschrieben
- Ggf. kann die Abmeldung nur durch bestimmte Personengruppen erfolgen (z.B. Grundstückseigentümer, Vermieter)
• Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
• vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
• die Abfallgebühren,
• den Abfallkalender (Abfuhrintervalle),
• die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit) und
die An-, Ab- und Ummeldung sowie Änderung von Abfallbehältern.
Zuständige Stelle
Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger
Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger
Schlagwörter
Müll, Hausmüll, graue Tonne, Hausmülltonne ummelden, Restmüll, Restmülltonne umabmelden, Restabfall, Restmüllcontainer, Restmülltonne, schwarze Tonne
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
Bearbeitungsdauer
Keine festgelegte Dauer, i. d. R. wenige Tage zur Bearbeitung sowie 1-2 Wochen für die Änderung bzw. Auslieferung der Müllbehälter
Ausführliche Beschreibung
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Regelungen zur Entsorgung von Restabfall sind in den jeweiligen kommunalen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Hierunter fallen zum Beispiel auch Modalitäten zur An-, Ab und Ummeldung von Abfallbehältern, das vorzuhaltende Behältervolumen oder der Leerungsrhythmus,
Die Ummeldung bzw. Änderung einer Restmülltonne ist ggf. nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies kann zum Beispiel sein:
- Veränderung der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen,
- die Größe der Restmülltonne reicht dauerhaft nicht aus oder
- die Restmülltonne ist beschädigt.
zuständig: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Voraussetzungen
Voraussetzungen zur Ummeldung oder Änderung von Restabfallbehältern von der jeweiligen Systemabfuhr sind in den jeweiligen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen festgeschrieben
- Ggf. kann die Abmeldung nur durch bestimmte Personengruppen erfolgen (z.B. Grundstückseigentümer, Vermieter)
• Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
• vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
• die Abfallgebühren,
• den Abfallkalender (Abfuhrintervalle),
• die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit) und
die An-, Ab- und Ummeldung sowie Änderung von Abfallbehältern.
Zuständige Stelle
Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger
Öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger