Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle mittels Restabfallbehälter bei Ihrem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Ummelden wenn bestimmte Voraussetzungen hierfür vorliegen. 


Adresse
Klosterstraße 18
15344 Strausberg

Telefon
03341 3547001

Häufig gestellte Fragen

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers


Keine festgelegte Dauer, i. d. R. wenige Tage zur Bearbeitung sowie 1-2 Wochen für die Änderung bzw. Auslieferung der Müllbehälter


Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Regelungen zur Entsorgung von Restabfall sind in den jeweiligen kommunalen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Hierunter fallen zum Beispiel auch Modalitäten zur An-, Ab und Ummeldung von Abfallbehältern, das vorzuhaltende Behältervolumen oder der Leerungsrhythmus, 

Die Ummeldung bzw. Änderung einer Restmülltonne ist ggf.  nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.  Dies kann zum Beispiel sein:

  • Veränderung der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen,
  • die Größe der Restmülltonne reicht dauerhaft nicht aus oder
  • die Restmülltonne ist beschädigt.

zuständig: öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger


Voraussetzungen zur Ummeldung oder Änderung von Restabfallbehältern von der jeweiligen Systemabfuhr sind in den jeweiligen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen festgeschrieben

  • Ggf. kann die Abmeldung nur durch bestimmte Personengruppen erfolgen (z.B. Grundstückseigentümer, Vermieter)

• Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger


Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

• vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,

• die Abfallgebühren,

• den Abfallkalender (Abfuhrintervalle),

• die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit) und

die An-, Ab- und Ummeldung sowie Änderung von Abfallbehältern.


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