Dienstleistung
Metallabfälle Entsorgung
Metallabfälle sind getrennt zu halten und einer getrennten Entsorgung zuzuführen. Zuständig hierfür sind in erster Linie die öffentlich- rechtichen Entsorgungsträger.
Einrichtung
Abfallwirtschaft
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Montag 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:00 - 15:30 Uhr
03876 713664
03876 713673
03876 713668
03876 713669
03876 713672
Einrichtung
Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO)
Klosterstraße 18
15344 Strausberg
03341 3547001
Bergstraße 1
19348 Perleberg
- Montag 09:00 -15:00 Uhr
- Dienstag 09:00 -18:00 Uhr
- Mittwoch 09:00 -15:00 Uhr
- Donnerstag 09:00 -15:00 Uhr
- Freitag 09:00 -12:00 Uhr
03876 713-660
Sekretariat
Einrichtung
Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖRE)
Bergstraße 1
19348 Perleberg
- Montag 09:00 -15:00 Uhr
- Dienstag 09:00 -18:00 Uhr
- Mittwoch 09:00 -15:00 Uhr
- Donnerstag 09:00 -15:00 Uhr
- Freitag 09:00 -12:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Die Entsorgung von Metallabfällen erfolgt in erster Linie durch die öffentlich- rechtichen Entsorgungsträger. Metallabfälle sind getrennt zu halten und einer getrennten Entsorgung zuzuführen. Zu des Metallabfällen gehören zum Beispiel:
- Fahrräder, Kinderwagen, Regalteile, Wäscheständer,
- Werkzeugkisten,
- Kerzenständer, Kochtöpfe,
- Pfannen und Besteck aus Metall
Zu den Metallabfällen gehören u.a. nicht:
- Alle Arten von Elektrogeräten, Bauabfälle und Bauschutt sowie Teile von Autos und Krafträdern
Meist haben die öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger Holsysteme eingerichtet. Darüber hinaus können Metallabfälle an den Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Einzelheiten sind in den jeweiligen Entsorgungssatzungen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt.
Verfahrensablauf
Die Einzelheiten zur Entsorgung von Metallabfällen sind den Entsorgungssatzungen der jeweiligen öffentlich- rechtichen Entsorgungsträger zu entnehmen.
Zuständige Stelle
Öffentlich – rechtliche Entsorgungsträger
Schlagwörter
Wertstoff, Abfälle aus Haushaltungen, Metallabfall, Schrott, Entsorgung von Metallabfall, Entsorgung großer Metallabfallteile, Verpackungen aus Metall, Metallverpackungen
Ausführliche Beschreibung
Die Entsorgung von Metallabfällen erfolgt in erster Linie durch die öffentlich- rechtichen Entsorgungsträger. Metallabfälle sind getrennt zu halten und einer getrennten Entsorgung zuzuführen. Zu des Metallabfällen gehören zum Beispiel:
- Fahrräder, Kinderwagen, Regalteile, Wäscheständer,
- Werkzeugkisten,
- Kerzenständer, Kochtöpfe,
- Pfannen und Besteck aus Metall
Zu den Metallabfällen gehören u.a. nicht:
- Alle Arten von Elektrogeräten, Bauabfälle und Bauschutt sowie Teile von Autos und Krafträdern
Meist haben die öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger Holsysteme eingerichtet. Darüber hinaus können Metallabfälle an den Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Einzelheiten sind in den jeweiligen Entsorgungssatzungen der öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger geregelt.
Verfahrensablauf
Die Einzelheiten zur Entsorgung von Metallabfällen sind den Entsorgungssatzungen der jeweiligen öffentlich- rechtichen Entsorgungsträger zu entnehmen.
Zuständige Stelle
Öffentlich – rechtliche Entsorgungsträger