Dienstleistung
Denkmalförderung
Die Untere Denkmalschutzbehörde kann in begrenztem finanziellem Umfang denkmalschutzwürdige Maßnahmen, die eine baukünstlerische Besonderheit aufweisen, fördern. Wenden Sie sich zur Abstimmung an den/die zuständige/n Gebietsdenkmalpfleger/in.
Einrichtung
Abteilung Zentrale Dienste, Bereich Fördermittel
Baustraße 56
16775 Gransee
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03306 751-102
03306 751-601
Manuel Zerwer
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
+49 3535 46-2657
+49 3535 46-9101
Sachgebietsleitung, Baudenkmalpflege, Fördermittel
+49 3535 46-9104
Baudenkmale
+49 3535 46-9102
Bodendenkmale
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Montag - geschlossen
Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr
03327 783190
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Die Untere Denkmalschutzbehörde kann in begrenztem finanziellem Umfang denkmalschutzwürdige Maßnahmen, die eine baukünstlerische Besonderheit aufweisen, fördern. Wenden Sie sich zur Abstimmung an den/die zuständige/n Gebietsdenkmalpfleger/in.
Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres für den Förderzeitrum des darauffolgenden Jahres eingereicht werden. Für die beantragte Zuwendung muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis von der Unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen. Informationen zum denkmalrechtlichen Antragsverfahren finden Sie unter der Dienstleistung "denkmalrechtliche Erlaubnisse für Bau - und Gartendenkmale außerhalb Bauordnungsrecht".
Bitte geben Sie im Antrag auch die Lage des Objektes an (Straße/Hausnummer).
Die Zuwendung wird in der Regel zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt. Die Auszahlung erfolgt stets erst nach Abnahme der Maßnahme durch den/die Gebietsdenkmalpfleger/in, sowie nach der Überprüfung des eingereichten Verwendungsnachweises. Bitte geben Sie immer die korrekte Bankverbindung an, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.
Bei Einreichung des Antrags sind zwei Kostenangebote ausreichend, aber eine weitere Angebotsabfrage ist notwendig.
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. In begründeten Ausnahmefällen, ist ein formloser, schriftlicher Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Denkmalförderung - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Denkmalförderung - Einwilligungserklärung Zuwendungen
Denkmalförderung - Mitteilung Subventionsbetrug
Denkmalförderung - Erklärung Subventionsbetrug
Denkmalförderung – Verwendungsnachweis
Denkmalförderung - Belegliste Einnahmen
Denkmalförderung - Belegliste Ausgaben
Denkmalförderung – Mittelanforderung
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Untere Denkmalschutzbehörde
Schlagwörter
Förderung, Denkmal, Denkmalpflege, Denkmale, Zuschuss, Zuwendung, finanzielle Unterstützung, Denkmalzuschuss, Denkmalspflege, Denkmalgeld, Denkmalkosten, Denkmalsgeld, Denkmalzuwendung, Denkmalszuwendung
Ausführliche Beschreibung
Die Untere Denkmalschutzbehörde kann in begrenztem finanziellem Umfang denkmalschutzwürdige Maßnahmen, die eine baukünstlerische Besonderheit aufweisen, fördern. Wenden Sie sich zur Abstimmung an den/die zuständige/n Gebietsdenkmalpfleger/in.
Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch.
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres für den Förderzeitrum des darauffolgenden Jahres eingereicht werden. Für die beantragte Zuwendung muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis von der Unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen. Informationen zum denkmalrechtlichen Antragsverfahren finden Sie unter der Dienstleistung "denkmalrechtliche Erlaubnisse für Bau - und Gartendenkmale außerhalb Bauordnungsrecht".
Bitte geben Sie im Antrag auch die Lage des Objektes an (Straße/Hausnummer).
Die Zuwendung wird in der Regel zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt. Die Auszahlung erfolgt stets erst nach Abnahme der Maßnahme durch den/die Gebietsdenkmalpfleger/in, sowie nach der Überprüfung des eingereichten Verwendungsnachweises. Bitte geben Sie immer die korrekte Bankverbindung an, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.
Bei Einreichung des Antrags sind zwei Kostenangebote ausreichend, aber eine weitere Angebotsabfrage ist notwendig.
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. In begründeten Ausnahmefällen, ist ein formloser, schriftlicher Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Denkmalförderung - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Denkmalförderung - Einwilligungserklärung Zuwendungen
Denkmalförderung - Mitteilung Subventionsbetrug
Denkmalförderung - Erklärung Subventionsbetrug
Denkmalförderung – Verwendungsnachweis
Denkmalförderung - Belegliste Einnahmen
Denkmalförderung - Belegliste Ausgaben
Denkmalförderung – Mittelanforderung
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Untere Denkmalschutzbehörde