Die Untere Denkmalschutzbehörde kann in begrenztem finanziellem Umfang denkmalschutzwürdige Maßnahmen, die eine baukünstlerische Besonderheit aufweisen, fördern. Wenden Sie sich zur Abstimmung an den/die zuständige/n Gebietsdenkmalpfleger/in.


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Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.

Besprechungstermine und Termine zur Einsicht in Bauakten und Pläne können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden. 


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Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


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außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung


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Baudenkmale
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Bodendenkmale

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Häufig gestellte Fragen

Die Untere Denkmalschutzbehörde kann in begrenztem finanziellem Umfang denkmalschutzwürdige Maßnahmen, die eine baukünstlerische Besonderheit aufweisen, fördern. Wenden Sie sich zur Abstimmung an den/die zuständige/n Gebietsdenkmalpfleger/in.

Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch. 

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres für den Förderzeitrum des darauffolgenden Jahres eingereicht werden. Für die beantragte Zuwendung muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis von der Unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen. Informationen zum denkmalrechtlichen Antragsverfahren finden Sie unter der Dienstleistung "denkmalrechtliche Erlaubnisse für Bau - und Gartendenkmale außerhalb Bauordnungsrecht".

Bitte geben Sie im Antrag auch die Lage des Objektes an (Straße/Hausnummer).

Die Zuwendung wird in der Regel zur Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt. Die Auszahlung erfolgt stets erst nach Abnahme der Maßnahme durch den/die Gebietsdenkmalpfleger/in, sowie nach der Überprüfung des eingereichten Verwendungsnachweises. Bitte geben Sie immer die korrekte Bankverbindung an, um Verzögerungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

Bei Einreichung des Antrags sind zwei Kostenangebote ausreichend, aber eine weitere Angebotsabfrage ist notwendig.

Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. In begründeten Ausnahmefällen, ist ein formloser, schriftlicher Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu stellen.


Denkmalförderung - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Denkmalförderung - Einwilligungserklärung Zuwendungen

Denkmalförderung - Mitteilung Subventionsbetrug

Denkmalförderung - Erklärung Subventionsbetrug

Denkmalförderung – Verwendungsnachweis

Denkmalförderung - Belegliste Einnahmen

Denkmalförderung - Belegliste Ausgaben

Denkmalförderung – Mittelanforderung


Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung der Landeshauptstadt Potsdam
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Denkmalförderung - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Anlage 1)
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Denkmalförderung - Belegliste Ausgaben (Anlage 4b)
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Denkmalförderung - Belegliste Einnahmen (Anlage 4a)
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Denkmalförderung - Einwilligungserklärung Zuwendungen (Anlage 1a)
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Denkmalförderung - Erklärung Subventionsbetrug (Anlage 3)
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Denkmalförderung - Mitteilung Subventionsbetrug (Anlage 2)
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Denkmalförderung - Mittelanforderung (Anlage 4c)
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Denkmalförderung - Verwendungsnachweis (Anlage 4)
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Infoblatt Datenverarbeitung LHP Zuwendungen
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Richtlinie zur Bewilligung und Steuerung von Zuwendungen in der Landeshauptstadt Potsdam
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