Wir kümmern uns um die Grünflächensondernutzung für Grünflächen im Eigentum der Kommune.


Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Adresse
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung


Fax
+49 3535 46-2657
Hinweis
Herzberg
Fax
+49 3531 502-6719
Hinweis
Finsterwalde
Telefon
+49 3535 46-2652
Hinweis
Herzberg
Telefon
+49 3531 502-6243
Hinweis
Finsterwalde

Adresse
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Servicezeiten
  • Montag  08:00-12:00 Uhr
  • Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
  • Freitag 08:00-12:00 Uhr

Telefon
+49 35341 97-7664

Adresse
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag - geschlossen

Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr


Telefon
03327 783180

Adresse
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.


Fax
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720720

Adresse
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag - geschlossen

Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
03327 44485
Telefon
03327 783118
Telefon
03327 783119
Telefon
03327 783181

Häufig gestellte Fragen

jeweilige Verwaltungsgebührensatzung der Kommune


Grünflächensondernutzung und Genehmigungen im Überblick

Wenn Sie eine Grünfläche im Eigentum der Kommune nutzen möchten, die über die normale Nutzung hinausgeht, benötigen Sie in der Regel eine spezielle Genehmigung. Dazu gehören beispielsweise:

  • Aufgrabungen und Bohrungen auf den Grünflächen
  • Das Errichten oder Unterhalten von festen oder mobilen Bauwerken, wie Kiosken, Bühnen, Baracken oder Containern
  • Das Aufstellen von Werbeträgern, Schaukästen, Automaten oder ähnlichen Gegenständen
  • Das Lagern von Baumaterial, Gerüsten oder anderen Gegenständen, die nicht direkt der Nutzung der Grünfläche dienen
  • Das Durchführen von Veranstaltungen wie Schaustellungen, Sport- oder Werbeveranstaltungen
  • Das Handeln, Anbieten oder Ausführen von Dienstleistungen auf den Grünflächen
  • Die Nutzung der Grünflächen für gewerbliche Film- oder Fotoaufnahmen
  • Das Befahren der Grünflächen mit Kraftfahrzeugen

Wichtig: Für diese Nutzungen ist eine Genehmigung erforderlich, und wir überwachen und kontrollieren die Einhaltung der Auflagen. Nach der Nutzung sorgen wir auch dafür, dass die Grünflächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden.

Wenn Sie eine solche Nutzung planen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständigen Stellen, um die notwendigen Genehmigungen zu erhalten. So tragen Sie dazu bei, unsere Grünflächen schön und gepflegt zu erhalten!


  • Name und Anschrift des Antragstellers sowie bei Bauarbeiten der Firma, die die Arbeiten tatsächlich ausführen soll
  • eine genaue Bezeichnung der Grünfläche bzw. des Grünflächenteils
  • Angaben über die geplante Nutzungsart und Dauer sowie den räumlichen Umfang der Benutzung, gegebenenfalls einschließlich Lageplan oder Skizze
  • Angaben zur Wiederherrichtung der Grünfläche nach beendeter Nutzung. In dringenden Ausnahmefällen, insbesondere bei Gefahr für die Allgemeinheit oder im Unglücksfall kann der Antrag auch telefonisch zur sofortigen Bescheidung gestellt werden

Den schriftlichen Antrag stellen Sie bitte vier Wochen vor Beginn der geplanten Benutzung.


Fachbereich Grünflächenunterhaltung ihrer Kommune


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