Dienstleistung
Sondernutzung für Grünflächen
Wir kümmern uns um die Grünflächensondernutzung für Grünflächen im Eigentum der Kommune.
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
- Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
+49 3535 46-2657
Herzberg
+49 3531 502-6719
Finsterwalde
+49 3535 46-2652
Herzberg
+49 3531 502-6243
Finsterwalde
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
- Montag 08:00-12:00 Uhr
- Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
- Freitag 08:00-12:00 Uhr
+49 35341 97-7664
Einrichtung
Tiefbauamt
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Montag - geschlossen
Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr
03327 783180
Einrichtung
Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
+49 33233 720199
+49 33233 720720
Einrichtung
Öffentliches Grün
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Montag - geschlossen
Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr
03327 44485
03327 783118
03327 783119
03327 783181
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
jeweilige Verwaltungsgebührensatzung der Kommune
Ausführliche Beschreibung
Grünflächensondernutzung und Genehmigungen im Überblick
Wenn Sie eine Grünfläche im Eigentum der Kommune nutzen möchten, die über die normale Nutzung hinausgeht, benötigen Sie in der Regel eine spezielle Genehmigung. Dazu gehören beispielsweise:
- Aufgrabungen und Bohrungen auf den Grünflächen
- Das Errichten oder Unterhalten von festen oder mobilen Bauwerken, wie Kiosken, Bühnen, Baracken oder Containern
- Das Aufstellen von Werbeträgern, Schaukästen, Automaten oder ähnlichen Gegenständen
- Das Lagern von Baumaterial, Gerüsten oder anderen Gegenständen, die nicht direkt der Nutzung der Grünfläche dienen
- Das Durchführen von Veranstaltungen wie Schaustellungen, Sport- oder Werbeveranstaltungen
- Das Handeln, Anbieten oder Ausführen von Dienstleistungen auf den Grünflächen
- Die Nutzung der Grünflächen für gewerbliche Film- oder Fotoaufnahmen
- Das Befahren der Grünflächen mit Kraftfahrzeugen
Wichtig: Für diese Nutzungen ist eine Genehmigung erforderlich, und wir überwachen und kontrollieren die Einhaltung der Auflagen. Nach der Nutzung sorgen wir auch dafür, dass die Grünflächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Wenn Sie eine solche Nutzung planen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständigen Stellen, um die notwendigen Genehmigungen zu erhalten. So tragen Sie dazu bei, unsere Grünflächen schön und gepflegt zu erhalten!
Erforderliche Unterlagen
Antrag in schriftlicher Form
Voraussetzungen
- Name und Anschrift des Antragstellers sowie bei Bauarbeiten der Firma, die die Arbeiten tatsächlich ausführen soll
- eine genaue Bezeichnung der Grünfläche bzw. des Grünflächenteils
- Angaben über die geplante Nutzungsart und Dauer sowie den räumlichen Umfang der Benutzung, gegebenenfalls einschließlich Lageplan oder Skizze
- Angaben zur Wiederherrichtung der Grünfläche nach beendeter Nutzung. In dringenden Ausnahmefällen, insbesondere bei Gefahr für die Allgemeinheit oder im Unglücksfall kann der Antrag auch telefonisch zur sofortigen Bescheidung gestellt werden
Verfahrensablauf
Den schriftlichen Antrag stellen Sie bitte vier Wochen vor Beginn der geplanten Benutzung.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Fachbereich Grünflächenunterhaltung ihrer Kommune
Schlagwörter
Ausnahmegenehmigung, Veranstaltung, Aufgrabungen, Veranstaltung, Ausnahmegenehmigung, Aufgrabungen, Bohrungen, Baustelleneinrichtung, Filmaufnahmen, Drehgenehmigung, Fotoaufnahmen, Fernsehen, Dreharbeiten, Werbeträger, Kiosk, Bühne, Container, Automat, Schaukasten, Sondernutzung, Zirkus
Welche Gebühren fallen an?
jeweilige Verwaltungsgebührensatzung der Kommune
Ausführliche Beschreibung
Grünflächensondernutzung und Genehmigungen im Überblick
Wenn Sie eine Grünfläche im Eigentum der Kommune nutzen möchten, die über die normale Nutzung hinausgeht, benötigen Sie in der Regel eine spezielle Genehmigung. Dazu gehören beispielsweise:
- Aufgrabungen und Bohrungen auf den Grünflächen
- Das Errichten oder Unterhalten von festen oder mobilen Bauwerken, wie Kiosken, Bühnen, Baracken oder Containern
- Das Aufstellen von Werbeträgern, Schaukästen, Automaten oder ähnlichen Gegenständen
- Das Lagern von Baumaterial, Gerüsten oder anderen Gegenständen, die nicht direkt der Nutzung der Grünfläche dienen
- Das Durchführen von Veranstaltungen wie Schaustellungen, Sport- oder Werbeveranstaltungen
- Das Handeln, Anbieten oder Ausführen von Dienstleistungen auf den Grünflächen
- Die Nutzung der Grünflächen für gewerbliche Film- oder Fotoaufnahmen
- Das Befahren der Grünflächen mit Kraftfahrzeugen
Wichtig: Für diese Nutzungen ist eine Genehmigung erforderlich, und wir überwachen und kontrollieren die Einhaltung der Auflagen. Nach der Nutzung sorgen wir auch dafür, dass die Grünflächen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Wenn Sie eine solche Nutzung planen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständigen Stellen, um die notwendigen Genehmigungen zu erhalten. So tragen Sie dazu bei, unsere Grünflächen schön und gepflegt zu erhalten!
Erforderliche Unterlagen
Antrag in schriftlicher Form
Voraussetzungen
- Name und Anschrift des Antragstellers sowie bei Bauarbeiten der Firma, die die Arbeiten tatsächlich ausführen soll
- eine genaue Bezeichnung der Grünfläche bzw. des Grünflächenteils
- Angaben über die geplante Nutzungsart und Dauer sowie den räumlichen Umfang der Benutzung, gegebenenfalls einschließlich Lageplan oder Skizze
- Angaben zur Wiederherrichtung der Grünfläche nach beendeter Nutzung. In dringenden Ausnahmefällen, insbesondere bei Gefahr für die Allgemeinheit oder im Unglücksfall kann der Antrag auch telefonisch zur sofortigen Bescheidung gestellt werden
Verfahrensablauf
Den schriftlichen Antrag stellen Sie bitte vier Wochen vor Beginn der geplanten Benutzung.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Fachbereich Grünflächenunterhaltung ihrer Kommune