Dienstleistung
Ummeldung des Kindes in eine andere Kita/Hort (kommunale Einrichtungen)
Sie wollen die Kita oder den Hort Ihres Kindes innerhalb der kommunalen Einrichtungen wechseln? Hier können Sie das tun.
Einrichtung
Gemeinde Panketal - Kitaverwaltung
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Einrichtung
Kindertagesstätten
Uferstraße 10
14542 Werder (Havel)
Dienstag: 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
03327 783308
Anmeldung/ Allgemeine Kita-Angelegenheiten
03327 783302
Vertragswesen/ Gebührenberechnung
03327 783316
Sachgebietsleitung Frau Stein
Einrichtung
Kitas und Schulen
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
+49 33233 720199
+49 33233 720720
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beantragen Sie den Wechsel rechtzeitig.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Hier können Sie einen Wechsel der Kita bzw. des Hortes für Ihr Kind innerhalb der kommunalen Einrichtungen beantragen. Bitte geben Sie an, welche Einrichtung aktuell besucht wird, welche Einrichtung gewünscht ist und das gewünschte Wechseldatum. Die Kitaverwaltung prüft das Anliegen und gibt Ihnen schriftlich Bescheid.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
KitaG Brandenburg
Erforderliche Unterlagen
Antrag zum Wechsel der KITA/Hort
Voraussetzungen
Ihr Kind besucht bereits eine kommunale Einrichtung.
Verfahrensablauf
Sie beantragen den Wechsel der Einrichtung. Die Kitaverwaltung prüft Ihr Anliegen und gibt Ihnen eine schriftliche Rückmeldung.
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Kitaverwaltung
Schlagwörter
Kindertageseinrichtung, Kindertagesstätte, KiTa, Betreuung, Wechsel, Krippe, Ummeldung, Kitawechsel, Hortwechsel
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beantragen Sie den Wechsel rechtzeitig.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Hier können Sie einen Wechsel der Kita bzw. des Hortes für Ihr Kind innerhalb der kommunalen Einrichtungen beantragen. Bitte geben Sie an, welche Einrichtung aktuell besucht wird, welche Einrichtung gewünscht ist und das gewünschte Wechseldatum. Die Kitaverwaltung prüft das Anliegen und gibt Ihnen schriftlich Bescheid.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
KitaG Brandenburg
Erforderliche Unterlagen
Antrag zum Wechsel der KITA/Hort
Voraussetzungen
Ihr Kind besucht bereits eine kommunale Einrichtung.
Verfahrensablauf
Sie beantragen den Wechsel der Einrichtung. Die Kitaverwaltung prüft Ihr Anliegen und gibt Ihnen eine schriftliche Rückmeldung.
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Kitaverwaltung