Dienstleistung
Wasserbuch Bereitstellung
Sie suchen ein Wasserrecht? Dann können Sie über das Wasserbuch gezielt Ihre Suche nach Wasserrechten durch Angabe von Thema und Verwaltungseinheit starten.
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Einrichtung
Landkreis Potsdam-Mittelmark - Team Wasser
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
03328 318388
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Zudem stellt es Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.
In einem Wasserbuch werden insbesondere festgehalten:
- erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie alte Rechte und alte Befugnisse,
- Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen,
- Wasserschutzgebiete,
- Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete.
Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.
Rechtsbehelf
- ggf. Widerspruch (je nach Bundesland)
- anschließend Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt
Schlagwörter
Plangenehmigung, Planfeststellung, Erlaubnis, Regenwasser, Schmutzwasser, Brauchwasser, Gewässer, Niederschlagswasserversickerung, Bewilligung, Wasserrecht, Gewässerausbau, Gehobene Erlaubnis, Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete, Wasserrahmenrichtlinie, Umweltinformationen, Risikogebiete
Ausführliche Beschreibung
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Zudem stellt es Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.
In einem Wasserbuch werden insbesondere festgehalten:
- erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie alte Rechte und alte Befugnisse,
- Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen,
- Wasserschutzgebiete,
- Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete.
Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.
Rechtsbehelf
- ggf. Widerspruch (je nach Bundesland)
- anschließend Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt